Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht um | ver- mindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
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| gegen- über bisher | auf nun- mehr ver- ändert |
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| a) | im Verwaltungs- haushalt |
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| die Einnahmen | 13.518.000 | 0 | 37.674.500 | 51.192.500 |
| die Ausgaben | 13.518.000 | 0 | 37.674.500 | 51.192.500 |
| b) | im Vermögen- haushalt |
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| die Einnahmen | 11.888.400 | 0 | 15.929.700 | 27.818.100 |
| die Ausgaben | 11.888.400 | 0 | 15.929.700 | 27.818.100 |
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Nachrichtlicher Hinweis:
Folgende §§ der Haushaltssatzung 2023 vom 20.03.2023 bleiben unverändert:
§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßn.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
§ 4 Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 24.11.2023, Az.: 3.20-941-210007, die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 geprüft.
Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.