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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung und Auslegung Nachtragshaushalt 2023

I. Bekanntmachung Nachtragshaushaltssatzung

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Siegsdorf, 01.12.2023
Gemeinde Siegsdorf
gez.
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister

Nachrichtlicher Hinweis:

Folgende §§ der Haushaltssatzung 2023 vom 20.03.2023 bleiben unverändert:

§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßn.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

§ 4 Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite

II. Prüfung Rechtsaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 24.11.2023, Az.: 3.20-941-210007, die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 geprüft.

III. Öffentliche Auslegung

Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Siegsdorf, 01.12.2023
Gemeinde Siegsdorf
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister
400/Bau