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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vierte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018

Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:

„§ 1 in § 1 der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8) wird neu eingefügt:

(5) Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die in der Anlage zu dieser Satzung genannten Beträge um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.

§ 2 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:

a) 1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:

b) 1. Die Streckenkosten der u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:

c) 2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:

d) 2. Die Ausrückestundenkosten der u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:

„§ 2 – Inkrafttreten“

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

Siegsdorf, 23.01.2023
Thomas Kamm
1. Bürgermeister