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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Europawahl am 09.06.2024 - EU-Bürger Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis

Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie in der Gemeindeverwaltung Siegsdorf, II. Stock, Zimmer-Nr. 26, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.

oder im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, II. Stock, Zimmer-Nr. 26.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU

unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.