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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ermittlung von Grabnutzungsberechtigten

Im alten und neuen Friedhof in Siegsdorf gibt es Gräber, für welche die Grabnutzungsberechtigten nicht mehr ermittelt werden können. Bevor die Grabstätten nun aufgelöst und anderweitig vergeben werden, erfolgt an dieser Stelle ein öffentlicher Aufruf mit den jeweils vorhandenen und noch bekannten Daten der Verstorbenen, sowie ein Hinweis auf die Grabnummer, so dass sich eventuell doch noch vorhandene Nutzungsberechtigte melden können. Gehen binnen vier Wochen nach Veröffentlichung im Gemeindekurier keine konkreten Hinweise auf die Nutzungsberechtigten der betroffenen Gräber ein, so werden die genannten Grabstellen aufgelöst.

An folgenden Gräbern bestehen Unklarheiten über die Nutzungsberechtigen: