Diese Parkerleichterungen gelten für folgenden Personenkreis:
| - | Vorübergehend außergewöhnliche Gehbehinderung für höchstens 6 Monate |
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| Grundsätzliche Voraussetzung: eine fachärztliche Untersuchung (Bestätigung) oder ein hausärztliches Gutachten mit Darlegung einer ausführlichen Begründung. |
| - | Vorübergehend außergewöhnliche Gehbehinderte, deren Gehbehinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate dauern wird. |
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| Voraussetzung: Grundsätzlich die Feststellung (Bescheid) des Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt). |
| - | Personen, die bereits eine befristete Ausnahmegenehmigung für außergewöhnliche Gehbehinderung haben und diese verlängert werden soll. |
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| Voraussetzung: Grundsätzlich eine erneute fachärztliche Untersuchung (Bestätigung) |
Genauere Auskünfte erteilt Frau Wögerbauer (08662 4987 19).