Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.02.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan „Feuerwehr Vogling“ gebilligt. Das Verfahren wird nun mit der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses in Vogling.
Der geplante Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 165T, 810/21 und 810/13T, jeweils Gemarkung Vogling.
Der genaue Geltungsbereich ist den Planunterlagen zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung liegen im Rathaus der Gemeinde, - Bauamt -, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf,
vom 04. März 2024 bis einschließlich 05. April 2024,
während folgender Zeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:
| • | Bebauungsplanentwurf, Stand: 25.01.2024 | |
| • | Begründung zum Bebauungsplan, Stand: 25.01.2024 | |
| • | Umweltbericht zum Bebauungsplan „Feuerwehr Vogling“, Stand: 25.01.2024 | |
| • | Anhang 1 des Umweltberichts zum Bebauungsplan „Feuerwehr Vogling“: Bild Bestandssituation Landschaftsbild, Martin Grandl | |
| • | Anhang 2 des Umweltberichts zum Bebauungsplan „Feuerwehr Vogling“: Lageplan und Schemaschnitt zur Herstellung der Ausgleichsflächen mit Angaben zu Baumpflanzungen und Sickermulden, Martin Grandl | |
| • | Anhang 3 des Umweltberichts zum Bebauungsplan „Feuerwehr Vogling“: Pflanzschema zur Herstellung der Ausgleichsflächen, Martin Grandl | |
| • | Immissionsschutztechnisches Gutachten, Schallimmissionsschutz, Prognose und Beurteilung anlagenbedingter Geräusche, hervorgerufen durch das geplante Feuerwehrhaus, Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB, Stand: 11.04.2023 | |
| • | eingegangene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange: | |
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| o | Regierung von Oberbayern, München; Schreiben vom 08.08.2023 |
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| o | Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Altötting; Schreiben vom 09.08.2023 |
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| o | Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde; Schreiben vom 20.08.2023 |
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| o | Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde; Schreiben vom 17.07.2023 |
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| o | Landratsamt Traunstein, Tiefbauverwaltung; Schreiben vom 03.07.2023 |
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| o | Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 17.07.2023 |
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| o | Landratsamt Traunstein, Wasserrecht / Bodenschutz; Schreiben vom 27.07.2023 |
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| o | Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 07.08.2023 |
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| o | Deutsche Telekom Technik GmbH; Schreiben vom 03.08.2023 |
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| o | Immobilien Freistaat Bayern, Bergrechtverwaltung, München; Schreiben vom 30.06.2023 |
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| o | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Traunstein; Schreiben vom 25.07.2023 |
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| o | Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe, Teisendorf; Schreiben vom 20.07.2023 |
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| o | Bund Naturschutz, KG Traunstein; Schreiben vom 17.07.2023 |
Die genannten Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf amtlich kartierte Biotope, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und der bestehenden Lebensräume. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen von Arten und Lebensräumen. Verschiedene Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Ausgleichsflächen, Baumpflanzungen und Strauchhecken sowie zur Pflege der Ausgleichsflächen.
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf die Bodenverhältnisse und zur Veränderung der Flächenversiegelung im Plangebiet. Hinweise zum Umgang mit dem Boden während vor Baubeginn.
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete, oberirdischen Fließgewässer, Hochwassergefahren und Regenwasser. Hinweise zur Beseitigung von Niederschlagswasser. Hinweise zur Oberflächenentwässerung.
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf das Klima beziehungsweise die Luft.
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Lärmemissionen und -immissionen. Aussagen zu Verkehrslärm und Emissionen durch die Nutzung Feuerwehrhaus.
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild. Fotografie zum bestehenden Landschaftsbild.
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Kultur- und Sachgüter.
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern im Plangebiet sowie Maßnahmen zum Monitoring und Beschreibung von Bewertungsmethodik und Schwierigkeiten.
Darstellung und Bilanzierung des Eingriffes, Ermittlung des Ausgleichsbedarfes, Beschreibung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Beschreibung und Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“ veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.