Die Gemeinde Siegsdorf gewährt landwirtschaftlichen Betrieben als kleine Entschädigung für die Beeinträchtigungen ihrer Flächen durch z.B. Stromleitungen, Wanderwege, Langlaufloipen oder Splittresten einen sog. Landwirtschaftszuschuss in Höhe von 5,11 €/ha ab einer bewirtschafteten Fläche von 3 ha.
Sind Sie mit Ihrem Betrieb bisher nicht berücksichtigt worden, können Sie formlos bis zum 30.06.2025 einen Antrag in der Gemeinde Siegsdorf stellen. Die eigene Bewirtschaftung ist darin glaubhaft darzulegen.