Aufgrund der rechtlichen Änderungen der Bundesregierung im Bundesmeldegesetz wurde eine Anpassung der Siegsdorfer Kurbeitragssatzung notwendig. Die rechtlichen Grundlagen für die Anmeldung der Gäste und die Erhebung des Kurbeitrages ergeben sich nun aus dem Bayerischen Kommunalen Abgaben Gesetz (KAG) anstelle dem Bundesmeldegesetz (BMG).
Für Sie als Vermieter ändert sich lediglich, dass Gäste aus Deutschland den Meldeschein nicht mehr unterschreiben müssen. Unser Kurbeitrag bleibt erfreulicherweise schon seit 2017 auf dem gleichen Stand und wird nicht erhöht.
Eine ausführliche Information erhalten unsere Gastgeber demnächst noch per Post.