Haushaltssatzung
der Gemeinde Siegsdorf (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 39.736.200 € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 13.367.400 € |
| ab. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 5.282.000 € festgesetzt.
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird mit 340 v. H. festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtlicher Hinweis:
Die Grundsteuerhebesätze wurden in der Satzung vom 06.11.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 240 v. H. |
| 2. | Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 240 v. H. |
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 16.02.2026, Gz.: 5.20-940-250006 die vom Gemeinderat am 10.02.2026 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.