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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung und Auslegung des Haushaltsplanes 2026

I. Bekanntmachung Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Gemeinde Siegsdorf (Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

39.736.200

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

13.367.400

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 5.282.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird mit 340 v. H. festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Siegsdorf, 16.02.2026
Gemeinde Siegsdorf
gez.
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister

Nachrichtlicher Hinweis:

Die Grundsteuerhebesätze wurden in der Satzung vom 06.11.2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) —  240 v. H.

2.

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 240 v. H.

II. Würdigung Rechtsaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 16.02.2026, Gz.: 5.20-940-250006 die vom Gemeinderat am 10.02.2026 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Siegsdorf, 16.02.2026
Gemeinde Siegsdorf
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister
400/Bau