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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten

Im Zusammenhang mit der im Jahr 2023 stattfindenden Landtagswahl wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetztes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit dem Einwohnermeldeamt schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:

Einwohnermeldeamt Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf

Ansprechpartner:

Frau Hörterer, Tel.Nr. 08662/4987-17

Frau Haiker, Tel.Nr. 08662/4987-18

Frau Kühnhauser, Tel.Nr. 08662/4987-62

Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, donnerstags auch nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr.