Titel Logo
Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fünfte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018

Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:

„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:

a) 1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:

b) 1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:

c) 2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:

d) 2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:

„§ 2 - Inkrafttreten“

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

Siegsdorf, 06.03.2023
gez. Thomas Kamm
1. Bürgermeister