I. Bekanntmachung Haushaltssatzung
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; | |
| er schließt im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 37.674.500 € | |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 15.929.700 € | |
| ab. | |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 14.510.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen | ||
| Betriebe (A) | 300 v. H. | ||
| b) | für die Grundstücke (B) | 300 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 360 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Siegsdorf, 20.03.2023
Gemeinde Siegsdorf
gez.
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister
II. Genehmigung Rechtsaufsichtsbehörde
Der Haushalt enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Siegsdorf, 20.03.2023
Gemeinde Siegsdorf
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister
400/Bau