Titel Logo
Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung und Auslegung Haushalt 2023

I. Bekanntmachung Haushaltssatzung

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  37.674.500 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  15.929.700 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 14.510.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

300 v. H.

2.

Gewerbesteuer

360 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Siegsdorf, 20.03.2023

Gemeinde Siegsdorf

gez.

Thomas Kamm, 1. Bürgermeister

II. Genehmigung Rechtsaufsichtsbehörde

Der Haushalt enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Siegsdorf, 20.03.2023

Gemeinde Siegsdorf

Thomas Kamm, 1. Bürgermeister

400/Bau