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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kämmerei/Steuern/Kasse

I. Bekanntmachung Haushaltssatzung

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

43.693.800

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.589.200

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 13.890.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  300 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  300 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Siegsdorf, 27.02.2024
Gemeinde Siegsdorf
gez. Thomas Kamm, 1. Bürgermeister

II. Würdigung Rechtsaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 26.02.2024, Gz.: 3.20-941-230005 die vom Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Siegsdorf, 27.02.2024
Gemeinde Siegsdorf
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister