I. Bekanntmachung Haushaltssatzung
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 43.693.800 € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.589.200 € |
| ab. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 13.890.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 300 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) — 300 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 340 v. H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
II. Würdigung Rechtsaufsichtsbehörde
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 26.02.2024, Gz.: 3.20-941-230005 die vom Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.