(Auszug, nicht maßstabsgetreu)
Der Gemeinderat Siegsdorf hat in seiner Sitzung vom 04.02.2025 den Beschluss über die Erweiterung des Untersuchungsgebiets der vorbereitenden Untersuchungen und über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den erweiterten Umgriff gefasst. Der Gemeinderatsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat Siegsdorf hat in seiner Sitzung vom 10.12.2018 den Beschluss zur Einleitung der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die nachfolgende förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets und die Erarbeitung einer die Sanierungssatzung aus dem Jahr 1998 ersetzenden neuen Sanierungssatzung gefasst.
Im Rahmen des Interkommunalen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der ARGE Südliches Trauntal aus den Jahren 2017 / 2018 wurde die Gemeinde in die Städtebauförderung aufgenommen. Um aus den andeutungsweise umrissenen Sanierungsmaßnahmen aus dem interkommunalen Konzept eine Sanierungssatzung für die Gemeinde Siegsdorf ableiten zu können, sind vertiefende vorbereitende Untersuchungen erforderlich. Ziel dieses Vorgehens ist die später angestrebte Ausweisung eines Sanierungsgebietes für den gesamten Ortskern von Siegsdorf. Damit wird der Gemeinde ein weiteres Steuerungsinstrument zur städtebaulichen Entwicklung ihrer Ortsmitte an die Hand gegeben.
Während für den Bereich „Ortskern Siegsdorf" die Untersuchungen zur Beurteilung des Sanierungs- und Erneuerungsbedarfes mit dem Bericht „Vorbereitende Untersuchungen zur Ortskernsanierung, SEP/PLANWERK, 2020" bereits abgeschlossen sind, sollen für den Erweiterungsbereich „Untersiegsdorf" (s. rote gestrichelte Umrandung im Lageplan), ebenso der Sanierungs- und Erneuerungsbedarf festgestellt und Sanierungsziele bestimmt werden. Dazu sind für diesen Bereich vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen, um Beurteilungsgrundlagen über die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu gewinnen.
In Ergänzung zu den bestehenden Untersuchungen aus dem Jahr 2020, sollen auch im Bereich Untersiegsdorf frühzeitige strukturelle und funktionale Entwicklungschancen aufgezeigt werden. In den durchzuführenden vorbereitenden Untersuchungen werden die Zielaussagen aus dem Bericht 2020 zudem aufgegriffen und zu einem Ziel- und Maßnahmenkonzept für die gesamte Ortsmitte zusammengeführt.
Der räumliche Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan durch die Umgrenzungslinien abgegrenzten Flächen. Das Untersuchungsgebiet für den Erweiterungsbereich „Untersiegsdorf" umfasst eine Fläche von ca. 3,0 ha. Der Umgriff ist im beiliegenden Lageplan rot gestrichelt dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Jeder kann diesen im Rathaus der Gemeinde im Bereich - Planen und Bauen -, 1. OG, Zimmer 17, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr einsehen.
Hinweise: