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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hauptamt

In Notfällen zählt für Rettungskräfte und Feuerwehr auf der Suche nach der richtigen Hausnummer jede Minute. Das Schild, der Aufkleber oder die Bemalung mit der Haus-Nummer sollte deshalb dringend so angebracht sein, dass diese von der Straße aus gut sichtbar ist.

Wir empfehlen Ihnen daher:

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Bringen Sie Ihre Hausnummer gut lesbar und in einer Höhe von nicht mehr als drei Metern an.

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Die Nummern müssen auf der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes angebracht sein.

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Die Hausnummern sollen unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden.

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Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, soll die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein.

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Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.

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Unleserliche Hausnummernschilder sollten erneuert werden.

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Bei der Gestaltung der Hausnummernschilder ist der Eigentümer in seiner Entscheidung frei. „Abstrakte“ Nummerierungen, die zwar schmücken, aber ansonsten wenig nützlich sind sollten grundsätzlich vermieden werden.

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Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte / „eingewachsene“ Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund, schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite).

Deshalb:

Prüfen Sie bitte auch zu Ihrer eigenen Sicherheit die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!