Der Planausschnitt ist nicht maßstabsgerecht!
Bekanntmachung über die Widmung des beschränkt-öffentlichen Weg an der Bahnhofstraße sowie an der Hauptstraße
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.02.2025 beschlossen, den Weg an der Bahnhofstraße sowie Hauptstraße gem. Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen.
Die Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben.
Die Widmungsunterlagen können montags bis mittwochs von 08.00 – 12.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, freitags von 08.00 – 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung im Bauamt, Fachbereich – Planen -, Zimmer 17, 1. Stock, Rathausplatz 1, eingesehen werden.