Der Planausschnitt ist nicht maßstabsgerecht!
Bekanntmachung über die Widmung des beschränkt-öffentlichen Weg auf der Flur 10
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.02.2025 beschlossen, den Weg auf der Flur 10 gem. Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen.
Die Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben.
Die Widmungsunterlagen können montags bis mittwochs von 08.00 – 12.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, freitags von 08.00 – 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung im Bauamt, Fachbereich – Planen -, Zimmer 17, 1. Stock, Rathausplatz 1, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung für o.g. Widmungen
Gegen die Widmungen der Gemeinde Siegsdorf kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München erhoben werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ab 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.