Die Finanzverwaltung stellt den Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für gleichbleibende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Folgesteuern) ab sofort ein. Das heißt: Steuerpflichtige erhalten vor Fälligkeit keinen Brief mehr, der an den nächsten regelmäßigen Zahlungstermin erinnert.
Dies betrifft alle Personen und Unternehmen mit gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Damit Ihre Vorauszahlungen pünktlich ausgeglichen werden, empfiehlt das Finanzamt Traunstein eine der folgenden Optionen:
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihres Finanzamts: www.finanzamt-traunstein.de. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihr Finanzamt Traunstein.