Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Information Finanzamt Traunstein: Bayerische Finanzämter stellen den Versand von Zahlungshinweisen für fällige Vorauszahlungen ein
Bayerische Finanzämter stellen den Versand von Zahlungshinweisen für fällige Vorauszahlungen ein
Die Finanzverwaltung stellt den Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für gleichbleibende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Folgesteuern) ab sofort ein. Das heißt: Steuerpflichtige erhalten vor Fälligkeit keinen Brief mehr, der an den nächsten regelmäßigen Zahlungstermin erinnert.
Dies betrifft alle Personen und Unternehmen mit gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Damit Ihre Vorauszahlungen pünktlich ausgeglichen werden, empfiehlt das Finanzamt Traunstein eine der folgenden Optionen:
- SEPA-Lastschriftverfahren: Einmal das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen und unterschreiben — dann zieht das Finanzamt die Vorauszahlungen automatisch ein.
- Dauerauftrag: Richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für den jeweiligen Betrag und Zahlungstermin ein.
- Zusätzlich können Sie eigene Zahlungserinnerungen im Kalender oder online einrichten.
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihres Finanzamts: www.finanzamt-traunstein.de. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihr Finanzamt Traunstein.
400/Bau