(Auszug, nicht maßstäblich)
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 10.04.2024, AZ 4.40-FNP-8-2018 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Gewerbegebiet am Sportplatz“, welche in mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.01.2019 in der Fassung vom 17.09.2018 festgestellt wurde, ohne Auflagen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung neuer Gewerbeflächen unmittelbar im Anschluss an bereits bestehende Gewerbeflächen. Der Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nördlich der Bundesautobahn A8 im Gastager Feld.
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Gewerbegebiet am Sportplatz“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann von jedem im Rathaus der Gemeinde, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, 1. OG, Bereich - Planung und Bauen -, Zimmer 17, von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.