Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Siegsdorf besitzt seit 28.01.1983 einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Dieser soll nun für den Bereich Vogling – Prüll geändert werden.
Änderungsbereich 1:
Hier wird im Flächennutzungsplan der Bereich des geplanten, neuen Feuerwehrhauses als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Nutzungszweck „Feuerwehr“ ausgewiesen.
Änderungsbereich 2:
Der Änderungsbereich 2 umfasst im südöstlichen Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „Vogling-Prüll“ die Erweiterung des Wohngebietes und die Vergrößerung des bestehenden Mischgebietes mit Darstellung des bestehenden Spielplatzes Vogling.
Der Gemeinderat hat deshalb in der Sitzung am 22.05.2023 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde wird hiermit, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, öffentlich bekannt gemacht.