Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Siegsdorf besitzt seit 28.01.1983 einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Dieser soll nun für den Bereich Vogling – Prüll geändert werden.
Änderungsbereich 1:
Hier wird im Flächennutzungsplan der Bereich des geplanten, neuen Feuerwehrhauses als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Nutzungszweck „Feuerwehr“ ausgewiesen.
Änderungsbereich 2:
Der Änderungsbereich 2 umfasst im südöstlichen Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „Vogling-Prüll“ die Erweiterung des Wohngebietes und die Vergrößerung des bestehenden Mischgebietes mit Darstellung des bestehenden Spielplatzes Vogling.
Der Gemeinderat hat deshalb in der Sitzung am 22.05.2023 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Änderungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde vom 30.06.2023 (SGK Nr. 06 / 2023) gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Aus diesem Grunde wird der Änderungsplan zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der entsprechenden Begründung (Erläuterungsbericht) in der Zeit
vom 10.07.2023 bis 11.08.2023
im Rathaus Siegsdorf, Rathausplatz 1 – Bauamt, öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit
| a) | sich über Inhalt, Zweck und Auswirkung der Planung zu informieren; |
| b) | zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Gemeinde |
Ergänzend dazu sind die Planunterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde
www.rathaus-siegsdorf.de
unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“ einsehbar.