Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Vogling“ beschlossen.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes ist die Planungsgemeinschaft Eisenbichler Dufter aus Siegsdorf / Weißbach, beauftragt.
Der geplante Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 801T, 165T und 810/13T, jeweils Gemarkung Vogling.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, öffentlich bekannt gemacht.