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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Vogling“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Vogling“ beschlossen.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes ist die Planungsgemeinschaft Eisenbichler Dufter aus Siegsdorf / Weißbach, beauftragt.

Der geplante Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 801T, 165T und 810/13T, jeweils Gemarkung Vogling.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses geschaffen werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, öffentlich bekannt gemacht.

Siegsdorf, 30.05.2023
Gemeinde Siegsdorf
gez. Kamm,
1. Bürgermeister
III-610-04/77/Dab