Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Vogling“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde vom 30.06.2023 (SGK Nr. 06 / 2023) öffentlich bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses in Vogling.
Der geplante Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 801T, 165T und 810/13T, jeweils Gemarkung Vogling.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Aus diesem Grunde wird der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 10.05.2023 mit der dazugehörigen Begründung in der Zeit
vom 10.07.2023 bis 11.08.2023
im Rathaus Siegsdorf, Rathausplatz 1 – Bauamt, öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit
| a) | sich über Inhalt, Zweck und Auswirkung der Planung zu informieren; |
| b) | zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Gemeinde |
Ergänzend dazu sind die Planunterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde
www.rathaus-siegsdorf.de
unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ - „Bau- und Gewerbeflächen“ - „Bauleitplanung“ einsehbar.