Im Ortsteil Heutau der Gemeinde Siegsdorf wird die Wasserkraft der Roten Traun seit unvordenklicher Zeit ausgenutzt. In Ergänzung zu einem bestehenden Altrecht war der damaligen Inhaberin mit Bescheid vom 15.11.1989 eine bis 30.11.2019 befristete wasserrechtliche Bewilligung erteilt worden, von der jedoch nicht bis zum Ende der Geltungsdauer Gebrauch gemacht worden war. Nach mehreren Eigentümerwechseln beantragte schließlich der heutige Eigentümer die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung und Plangenehmigung zur Wiedererrichtung und Reaktivierung der Wasserkraftnutzung.
In der endgültigen Planfassung vom Juni 2023 sind neben dem Einbau der eigentlichen Wasserkraftanläge in das bestehende Wehr selbst unter Wegfall der bisherigen Wasserausleitung eine Stauzielerhöhung bei dynamischer Stauzielregelung, die Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit der Roten Traun sowie eine Verbesserung des Hochwasserschutzes durch Einbau einer Wehrklappe und weiterer Ertüchtigungsmaßnahmen vorgesehen.
Die daraufhin nach §§ 4 ff. UVPG in Verbindung mit der Anlage 1 zum UVPG Nrn. 13.13, 13.14 und 13.18.1 vorzunehmende allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass insbesondere aufgrund der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nach summarischer Prüfung keine erheblichen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter zu erwarten sind; daher unterbleibt eine weiter gehende Umweltverträglichkeitsprüfung.
Nachdem zwischenzeitlich auch die gutachterliche Stellungnahme des amtlichen Sachverständigen zu dem Vorhaben vorliegt, werden das Vorhaben und die bevorstehende Auslegung des zugrunde liegenden Plans hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die vollständigen, für das wasserrechtliche Verfahren entscheidungserheblichen Unterlagen (Plan) liegen ab 08.07.2024 für die Dauer eines Monats, also bis einschließlich 09.08.2024 im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf im Vorzimmer des Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Zimmer 17, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf.
Die betroffene Öffentlichkeit und jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 23.08.2024 (Einwendungsfrist) schriftlich oder zur Niederschrift
Einwendungen gegen den Plan erheben.
Wir weisen darauf hin, dass
Anstatt eines Erörterungstermins kann auch eine Online-Konsultation stattfinden.Das Verfahren wird durch Erlass eines Bewilligungsbescheids abgeschlossen werden, der ebenfalls öffentlich bekannt gemacht werden wird.