Der Entwurf zum Bebauungsplan „Siegdorf-Öd-Ost“ mit Stand vom 04.04.2023 lag in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 bereits öffentlich aus. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen musste der Planentwurf überarbeitet werden. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 12.10.2023.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.07.2024 den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan „Siegsdorf-Öd-Ost“ gebilligt. Das Verfahren wird nun mit der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flächen mit den Flurnummern 200/2 (T) (B 306), 201/3, 201/6 (T) (Radweg), 201/10, 202/3 (T), 202/5, 202/6, 204/0, 201/11, 201/12, 204/10 und 204/11 (T), je Gemarkung Obersiegsdorf im östlichen Bereich von Öd, entlang der Bundesstraße B 306, zwischen den Anwesen Deutsche Alpenstraße 16 und 24.
Auf die abgedruckte planzeichnerische Darstellung wird verwiesen.
(Auszug, nicht maßstäblich)
Ziel der Planung ist eine geordnete Entwicklung eines Wohngebietes durch moderate Nachverdichtung und Ortsrandeingrünung. Das Ortsbild der Gemeinde Siegsdorf soll gewahrt bleiben. Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO. So sieht es auch der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Siegsdorf (5. Änderung von 1995) vor.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, geführt.
Die auszulegenden Unterlagen liegen im Rathaus der Gemeinde, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, 1. OG, im Bereich - Planen und Bauen -, Zimmer Nr. 17
vom 05. August 2024 bis einschließlich 09. September 2024,
während folgender Zeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus. Auskünfte und Erörterungsgespräche sind während dieser Zeiten möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
In diesem Zeitraum können gem. § 4a Abs. 3 BauGB nur Stellungnahmen zu den im Vergleich zur öffentlichen Auslegung geänderten und markierten Inhalten abgegeben werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform an
während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ - „Bau- und Gewerbeflächen“ - „Bauleitplanung“ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.