(Auszug, nicht maßstäblich)
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.08.2024 den Entwurf zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vogling-Prüll“ in der Fassung vom 29.07.2024 gebilligt. Das Verfahren wird nun mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt.
Der Geltungsbereich grenzt an die Voglinger Straße an und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 808, 801/6, 801/3, 801/7, 801/8, 801/13, 801/12, 801/14, 801/9, 801/10 und 801/11 jeweils der Gemarkung Vogling.
Ziel der Planung ist die Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes (WA) um drei Parzellen und die Erweiterung des bestehenden Mischgebietes (MI). Mit der Planung geht die Verlegung des bestehenden Kinderspielplatzes nach Osten einher. Auf die abgedruckte Darstellung wird verwiesen.
Der Entwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sowie die Begründung inklusive Umweltbericht liegen im Rathaus der Gemeinde, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, 1. OG, im Bereich - Planen und Bauen -, Zimmer Nr. 17
vom 09. September 2024 bis einschließlich 11. Oktober 2024,
während folgender Zeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.
Auskünfte und Erörterungsgespräche sind während dieser Zeiten möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Stellungnahmen können während des Beteiligungszeitraumes in Textform an
abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vogling-Prüll“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vogling-Prüll“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:
Die genannten Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:
Schutzgut Arten und Lebensräume
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf amtlich kartierte Biotope, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und der bestehenden Lebensräume. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen von Arten und Lebensräumen. Verschiedene Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Ausgleichsflächen, Baumpflanzungen und Strauchhecken sowie zur Pflege der Ausgleichsflächen.
Schutzgut Boden und Fläche
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf die Bodenverhältnisse, zur Veränderung der Flächenversiegelung im Plangebiet, zum Eingriff in das bestehende Gelände (Hanglage), der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie zum Bestand und zu Auswirkungen der Lage des Pattenauer Stollens.
Schutzgut Wasser
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete, oberirdischen Fließgewässer, Hochwassergefahren und Regenwasser. Hinweise zur Beseitigung von Niederschlagswasser. Hinweise zur Oberflächenentwässerung.
Schutzgut Klima/Luft
Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf das Klima beziehungsweise die Luft.
Schutzgut Mensch
Angaben zu Bestand, Prognose und Beurteilung anlagenbedingter Geräusche, hervorgerufen durch den bestehenden Gewerbebetrieb. Angaben zu den zu erwartenden Lärmbelastung in der schutzbedürftigen Nachbarschaft.
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
Schutzgut Kultur/Sachgüter
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Kultur- und Sachgüter.
Sonstige umweltrelevante Informationen
Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern im Plangebiet sowie Maßnahmen zum Monitoring und Beschreibung von Bewertungsmethodik und Schwierigkeiten.
Darstellung und Bilanzierung des Eingriffes, Ermittlung des Ausgleichsbedarfes, Beschreibung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Beschreibung und Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der
Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.