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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vogling-Prüll“; Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

(Auszug, nicht maßstäblich)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.08.2024 den Entwurf zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vogling-Prüll“ in der Fassung vom 29.07.2024 gebilligt. Das Verfahren wird nun mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt.

Der Geltungsbereich grenzt an die Voglinger Straße an und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 808, 801/6, 801/3, 801/7, 801/8, 801/13, 801/12, 801/14, 801/9, 801/10 und 801/11 jeweils der Gemarkung Vogling.

Ziel der Planung ist die Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes (WA) um drei Parzellen und die Erweiterung des bestehenden Mischgebietes (MI). Mit der Planung geht die Verlegung des bestehenden Kinderspielplatzes nach Osten einher. Auf die abgedruckte Darstellung wird verwiesen.

Der Entwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sowie die Begründung inklusive Umweltbericht liegen im Rathaus der Gemeinde, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, 1. OG, im Bereich - Planen und Bauen -, Zimmer Nr. 17

vom 09. September 2024 bis einschließlich 11. Oktober 2024,

während folgender Zeiten:

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

Auskünfte und Erörterungsgespräche sind während dieser Zeiten möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Stellungnahmen können während des Beteiligungszeitraumes in Textform an

  • Gemeinde Siegsdorf, - Planen und Bauen -, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf oder
  • per Mail an bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de oder
  • während der oben genannten Dienststunden zur Niederschrift

abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vogling-Prüll“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Vogling-Prüll“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

  • Begründung, Stand: 26.07.2024
  • Umweltbericht inkl. Anlagen (Bestandsvegetation, Eingriff in die Landschaft, grünordnerischen Maßnahmen, Baumpflanzungen und Pflanzschemata für die Eingriffsminderungsmaßnahmen sowie für die Ausgleichsfläche), Landschaftsarchitekt Martin Grandl, Stand: 26.07.2024
  • Lageplan und Schnittzeichnung zur Herleitung der Höhenfestsetzungen und dem Eingriff in den Hang, Planungsbüro Eisenbichler, Stand: 23.04.2024
  • Immissionsschutztechnisches Gutachten, Schallimmissionsschutz, Prognose und Beurteilung anlagenbedingter Geräusche, hervorgerufen durch den bestehenden Gewerbebetrieb im Geltungsbereich, Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB, Stand: 27.06.2022
  • Beratungsblatt ALB Bayern e.V., Anforderungen an Baumstandorte,1. Auflage 02/2024
  • eingegangene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung:
    1. Regierung von Oberbayern, München; Schreiben vom 04.04.2024
    2. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern; Schreiben vom 08.04.2024
    3. Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe; Schreiben vom 19.03.2024
    4. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU); Schreiben vom 12.03.2024
    5. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Traunstein; Schreiben vom 12.03.2024
    6. Landratsamt Traunstein, Tiefbauverwaltung; Schreiben vom 26.02.2024
    7. Deutsche Telekom Technik GmbH; Schreiben vom 27.03.2024
    8. Immobilien Freistaat Bayern, Bergrechtverwaltung, München; Schreiben vom 26.02.2024
    9. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 25.04.2024
    10. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde; Schreiben vom 04.04.2024
    11. Landratsamt Traunstein, Wasserrecht / Bodenschutz; Schreiben vom 28.03.2024
    12. Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 22.03.2024
    13. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein; Schreiben vom 12.03.2024
    14. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde; Schreiben vom 11.03.2024

Die genannten Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

Schutzgut Arten und Lebensräume

Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf amtlich kartierte Biotope, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope und der bestehenden Lebensräume. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen von Arten und Lebensräumen. Verschiedene Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Ausgleichsflächen, Baumpflanzungen und Strauchhecken sowie zur Pflege der Ausgleichsflächen.

Schutzgut Boden und Fläche

Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf die Bodenverhältnisse, zur Veränderung der Flächenversiegelung im Plangebiet, zum Eingriff in das bestehende Gelände (Hanglage), der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie zum Bestand und zu Auswirkungen der Lage des Pattenauer Stollens.

Schutzgut Wasser

Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete, oberirdischen Fließgewässer, Hochwassergefahren und Regenwasser. Hinweise zur Beseitigung von Niederschlagswasser. Hinweise zur Oberflächenentwässerung.

Schutzgut Klima/Luft

Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf das Klima beziehungsweise die Luft.

Schutzgut Mensch

Angaben zu Bestand, Prognose und Beurteilung anlagenbedingter Geräusche, hervorgerufen durch den bestehenden Gewerbebetrieb. Angaben zu den zu erwartenden Lärmbelastung in der schutzbedürftigen Nachbarschaft.

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild

Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.

Schutzgut Kultur/Sachgüter

Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Kultur- und Sachgüter.

Sonstige umweltrelevante Informationen

Angaben zu Bestand und Bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern im Plangebiet sowie Maßnahmen zum Monitoring und Beschreibung von Bewertungsmethodik und Schwierigkeiten.

Darstellung und Bilanzierung des Eingriffes, Ermittlung des Ausgleichsbedarfes, Beschreibung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Beschreibung und Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“ veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der

Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Siegsdorf, 12.08.2024
Gemeinde Siegsdorf
gez. Kamm, 1. Bürgermeister
III-610-02/24-Dah