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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der StVO;Erlass einer Tempo 30 km/h Zone im Ortsteil Hammer

Ortsteil Hammer

Az.: III-140-02/01 WG

Die Gemeinde Siegsdorf erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.6.1990 (GVBl S. 220), geändert v. 13.12.1990 (GVBl S. 511), aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende

Anordnung:

1.

Für den südlich der B306 gelegenen Ortsteil Hammer wird eine 30 km/h Zone erlassen. Zonenbeginn sind die beiden Abzweige von der B 306 Auweg und Rupertusstraße sowie die Unterführung zur Schmiedstraße.Siehe Beschilderungsplan. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird mittels Zeichen 274.1-50 auf 30 km/h beschränkt.

2.

Anordnungen, die dieser Anordnung entgegenstehen, werden insoweit aufgehoben. Alle vorfahrtsregelnden Verkehrsschilder werden abgebaut.

3.

Die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen obliegt der Gemeinde Siegsdorf als zuständiger Trägerin der Straßenbaulast.

4.

Diese Anordnung tritt mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft. Der sofortige Vollzug wird angeordnet.

Siegsdorf, 16.08.2023
Thomas Kamm
1. Bürgermeister