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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauamt

Grundstückseigentümer sind zur Beseitigung störender Bepflanzung verpflichtet

An vielen Straßen und Wegen wachsen Bäume und Sträucher soweit in den Straßenbereich, dass diese schon den Verkehr behindern. Schäden an Fahrzeugen (Spiegeln, Lack usw.) sind die Folge. Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen können ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Die Gemeinde darf deshalb die in Frage kommenden Straßenanlieger bitten, die Hecken, Bäume und Sträucher laufend so weit zurückzuschneiden, dass diese nicht in den Verkehrsraum von Straßen und Wegen hineinragen.

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind ganzjährig erlaubt.

III-631-02/08/mag