4.16-6440.02-190003
Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen
Öffentliche Bekanntmachung
Die in der Verbandsversammlung am 05.02.2026 einstimmig beschlossene Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes Hochberg mit Sitz in Traunstein wird hiermit nach § 62 Abs.1 Satz 2 Wasserverbandsgesetz - WVG, Art. 2 Bayer. Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes - BayAGWVG genehmigt.
Hinweis:
Der vollständige Genehmigungsbescheid und seine Begründung kann beim Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zi.-Nr. M 2.20, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
1. Auf das Abwicklungsverfahren sind die §§ 48 und 49 sowie die §§ 51 bis 53 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend anzuwenden (§ 63 Abs. 3 Satz 1 WVG).
2. Zur Abwicklung der Geschäfte (Liquidation) wurde der bisherige Verbandsvorsteher,
Herr Christian Zaha, Am Graben 1, 83278 Traunstein zum Liquidator bestimmt.
3. Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche gegen den Verband beim genannten Liquidator, schriftlich anzumelden.
Hinweis:
Die Bekanntmachung kann auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
www.traunstein.com/buergerservice/wasserrecht-und-bodenschutz.
Traunstein, den 27.08.2026