Auszug Bebauungsplanentwurf, nicht maßstabsgetreu
Auszug Bebauungsplanentwurf: Ausgleichsfläche, nicht maßstabsgetreu
Im Süd-Osten des bestehenden Ortsteils „Molberting“ an der Bundesstraße B306 liegen derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen, die auf Ebene der Flächennutzungsplanung bereits für eine Entwicklung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen sind. Zur Entwicklung dieser Flächen führt die Gemeinde Siegsdorf ein Bebauungsplanverfahren durch.
Ziel der Planung ist eine strukturierte Weiterentwicklung des Ortsteiles „Molberting" als Allgemeines Wohngebiet (WA), um den Bedarf an Wohnraum in Siegsdorf zu decken.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich liegt zwischen der Wolfsberger Straße und der Molbertinger Straße. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 241/14, 242/1 (T), 243/5, 243/8, 243/9, 243/11 der Gemarkung Obersiegsdorf. Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.
Der naturschutzfachliche Ausgleich zum Bebauungsplanverfahren wird auf der Fl. Nr. 256/0 (T) der Gemarkung Obersiegsdorf nachgewiesen. Die Fläche liegt nördlich des Plangebietes an der Bundesstraße B306. Der Teilbereich dieses Flurstücks gehört demnach zum erweiterten Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die genaue Abgrenzung der Ausgleichsfläche ist dem nachfolgenden Auszug aus der Planzeichnung zu entnehmen.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans „Molberting-Süd-Ost" bereits als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen (6. Änderung des Bebauungsplanes - Änderungsbereich Nr. 14). Der Bebauungsplan wird demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.09.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan „Molberting-Süd-Ost“ in der Fassung vom 07.09.2026 nebst Begründung vom 28.07.2026 und Umweltbericht vom 15.07.2026 gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Das Verfahren wird nun mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und der Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 28. September 2026 bis einschließlich 30. Oktober 2026
im Internet veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Gemeinde www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“ bzw. der Adresse https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/bauleitplanung und über das Landesportal Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal --> Siegsdorf --> Bauleitplanungsseite einsehbar.
Hinweis: Das Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern wird zum 31.10.2026 abgelöst und durch das DiPlan Portal als offizielles Zentrales Landesportal ersetzt.
Daher stellt die Gemeinde Siegsdorf die Verfahrensunterlagen auch auf der neuen Plattform „DiPlanung“ unter https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/molberting-sued-ost zur Verfügung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
Schutzgut Fläche, Boden und Wasser
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut Ortsbild, Kultur und Sachgüter
Weitere umweltbezogene Informationen
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Siegsdorf, 15.09.2025
III-610-02/45-Mar