Hier eine Aufnahme des Neuen in Durach, nein, keine Antenne auf dem Dach, das ist unsere Kirchturmspitze.
Die Stromversorgung in Deutschland zählt zu den sichersten in Europa. Nach Meinung der Energieversorger ist ein länger anhaltender totaler Stromausfall (Blackout) in Deutschland sehr unwahrscheinlich. Von einem Blackout spricht man, wenn der Strom großflächig und über zwölf Stunden lang ausfällt. Großflächig bedeutet in diesem Fall, dass weite Teile Europas betroffen wären, da wir ein übernationales Verbundnetz haben.
Dennoch kann das Risiko eines Blackouts - insbesondere auf Grund der aktuellen Energiekrise- nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Ein längerfristiger Stromausfall hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben. Eine Vielzahl von Gütern des täglichen Bedarfs wie Licht, Heizungen, Kühlschränke, Telefon, Internet, Fernsehen etc. stehen nicht mehr zur Verfügung. Zugangssysteme, Bankautomaten und Rechenzentren fallen aus. Die Trinkwasserversorgung, Verkehrsanlagen, Tankstellen, Supermärkte usw. funktionieren nicht mehr. Sicherheitseinrichtungen, Notrufleitungen und Sprechfunk sind betroffen.
Es ist daher Aufgabe aller Behörden des Freistaats (Ministerien, Regierungen, Landratsämter) sowie der Städte und Gemeinden sich in geeigneter Weise vorzubereiten. Ausgehend von der Dauer und dem Umfang des Stromausfalls werden auf allen Ebenen Stäbe zur Krisenkoordinierung eingesetzt.
Seitens der Städte und Gemeinden gilt u.a. ein besonderes Augenmerk der Sicherstellung der gemeindlichen Infrastruktur, insbesondere der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung sowie der Planung und Einrichtung von „Katastrophen-Leuchttürmen“ welche als Notruf-Annahme und Erste Hilfe-Anlaufstelle dienen sollen.
Für den Markt Nesselwang haben wir in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr festgelegt, dass dieser Katastrophen-Leuchtturm“ im gemeindlichen Feuerwehrhaus/Vereinehaus eingerichtet wird.
| Im Bedarfsfall ist hier dann die Anlaufstelle | |
| - | für Fragen (Informationsstelle) und ggf. Betreuung der Bürgerinnen und Bürger |
| - | Notfallmeldungen, Notrufannahmestelle |
| - | Erste-Hilfe-Anlaufstellen (Abstimmung mit örtlichen Hilfsorganisationen) |
Hierzu wurden von der Gemeinde und der Feuerwehr entsprechende Notfallpläne erarbeitet und die entsprechenden Vorbereitungen wurden bereits getroffen. Für die Sicherstellung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung wurde unter anderem auch ein Notstromaggregat beschafft.
Eine Rundum-Versorgung für die Bürger_innen ist durch die Behörden jedoch nicht möglich. Um die Auswirkungen eines langanhaltenden Stromausfalls zu reduzieren, empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutzhilfe jedem Haushalt sich zudem selbst auf einen Stromausfall vorzubereiten.
Weitere Informationen zu den Themen „Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen sowie „Vorsorgen für den Stromausfall“ erhalten Sie über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe www.bbk.de
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Rathausverwaltung und die örtliche Feuerwehr gerne zur Verfügung.
Im Frühjahr 2023 finden die Wahlen der Schöffen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 statt. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollten sich an ihre Wohnsitzgemeinde bzw. das zuständige Jugendamt (s.a. Medieninfo Landratsamt) wenden.
Nähere Auskünfte erteilt das Hauptamt des Marktes Nesselwang bzw. können die Informationen auf der Homepage des Marktes Nesselwang
www.nesselwang-buergerservice.de/aktuelles-und-bekanntmachungen.html
eingesehen werden.
Weitere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden.
www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Für die Erhöhung der Sicherheit wurden im Bereich der Schulbushaltestelle in Niederhöfen zwei Straßenlampen aufgestellt.
Die beiden Lampen der Fa. Congaia leuchten hierbei den Vorplatz der Bushaltestelle sowie den Einfahrtsbereich der Ortsverbindungsstraße Richtung Niederhöfen in den Abend- und Morgenstunden aus. Aufgrund der integrierten Solareinheiten können beide Leuchten autark betrieben werden und benötigen somit keinen Anschluss an das Stromnetz.
An dieser Stelle des Nesselwanger Lebens sind die wertvolleren Fundsachen aufgelistet, die seit der letzten Ausgabe beim Fundamt im Rathaus eingegangen sind. Dieser Service soll ein kleiner Beitrag zum „Wiederfinden“ der Verlustsachen sein.
Dezember 2022 - Januar 2023
Verloren
Taschenmesser
Geldbeutel
Hörgerät
Kinderjacke
Ehering
verschiedene Schlüssel
Gefunden
3 Ohrringe
Skihandschuh
2 Sehbrillen
Drohne
Handy
verschiedene Schlüssel
Texte: Marktverwaltung
Viele Hausbesitzer wollen weg von Gas und Öl. Die Wärmepumpe bietet sich als klimafreundliches Heizsystem an. Neuere Modelle arbeiten deutlich effizienter als ihre Vorgänger und liefern daher heute auch in Immobilien gute Ergebnisse, die früher als nicht wärmepumpentauglich galten.
Um herauszufinden, ob ein Haus sich für eine Wärmepumpe eignet, kann man in diesem Winter an seiner bestehenden Heizungsanlage die Vorlauftemperatur überprüfen. Entweder man liest dafür an den kältesten Tagen regelmäßig die Vorlauftemperatur im Heizkeller ab oder man begrenzt die Vorlauftemperatur in der Heizungsregelung. Wenn man mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius durch den Winter kommt, dann ist das bestehende Haus mit seinem Heizungssystem für eine Wärmepumpe geeignet.
Aber auch wenn die 50 Grad nicht ausreichen, gibt es noch Chancen für die Wärmepumpe. Eine Möglichkeit kann die Kombination aus neu installierter Wärmepumpe und bestehender Gas- oder Ölheizung sein. Die Wärmepumpe übernimmt dabei die Grundversorgung mit Wärme. An besonders kalten Tagen wird dann die Gas- oder Ölheizung zur Abdeckung der Spitzenlast dazu geschaltet.
Weitere Informationen zu den gemeinsamen Energieberatungsangeboten von eza! und Verbraucherzentrale gibt es unter Telefon 0831 9602860 oder unter der bundesweiten kostenfreien Hotline 0800 809 802 400 und im Internet unter www.eza-energieberatung.de.
Text: eza
Der Landkreis Ostallgäu sucht Frauen und Männer, die bereit sind, das Amt einer Jugendschöffin beziehungsweise eines Jugendschöffen zu übernehmen. Die Ehrenamtlichen werden für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Kaufbeuren und die Jugendkammer beim Landgericht Kempten für eine fünfjährige Amtsdauer von 2024 bis 2028 gesucht.
Bewerben können sich Personen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Ostallgäu haben, mindestens 25 aber höchstens 69 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einem verantwortungsvollen Ehrenamt haben und bereits Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen sammeln konnten, beispielsweise als Eltern, Ausbilder oder in der Vereinsarbeit. Es werden geeignete, auch jüngere Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung gesucht. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Auch gegenwärtig aktive Schöffinnen und Schöffen können sich zur Wiederwahl bewerben.
Über Verfehlungen von Jugendlichen entscheiden nicht die (allgemeinen) Strafgerichte, sondern Jugendgerichte. Für diese werden Jugendschöffen gewählt. Jugendschöffen wirken als ehrenamtliche Richter am Amts- und Landgericht mit. Dabei sind sie ausschließlich bei Prozessen tätig, in denen Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 21 Jahren angeklagt sind. Neben den Hauptverhandlungen sind sie auch in allen Berufungsangelegenheiten beteiligt. Die Jugendschöffen nehmen in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter wahr. Sie sollen bei der Feststellung des Sachverhalts und der Beurteilung von Tat und Täter ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.
Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, wird gebeten sich bis 31. März 2023 schriftlich beim Jugendamt Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf mit einem Formblatt zu bewerben. Das Formblatt kann unter www.landkreis-ostallgaeu.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu organisiert kostenlose Einzelberatungen und Seminare zur beruflichen (Neu-)Orientierung oder zur Existenzgründung. Die Angebote der „Servicestelle Beruf“ sind für alle Ostallgäuerinnen und Ostallgäuer kostenlos und finden je nach Corona-Lage als Präsenz-Veranstaltung im Landratsamt in Marktoberdorf, in den Räumen der Volkshochschule in Biessenhofen und Obergünzburg, telefonisch oder online statt. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die „Servicestelle Beruf für gleichberechtigte berufliche Entwicklung" hat es sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie bietet Beratung und Unterstützung zu allen Fragen der Karriere- und Existenzgründungsplanung, zum Wiedereinstieg nach der Familienzeit, zur beruflichen Umorientierung und Weiterbildung sowie zu Fragen bei Bewerbungen. Der Landkreis Ostallgäu ist an der Finanzierung des Büros beteiligt, um seine Bürgerinnen und Bürger, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen wollen, zu unterstützen und um ihre Chancengleichheit im Berufsleben zu fördern.
„Finanzplanung für Frauen oder wie gelingt mir die finanzielle Unabhängigkeit?“ am 18. Januar und am 8. März 2023, jeweils von 9 bis 11 Uhr: Über die Kunst des Investierens, die richtige Geldanlage sowie den Aufbau meiner Altersvorsorge. Sie bekommen Tipps und Hinweise zum Thema „Geld“ mit dem Ziel, dass Sie sich an Ihren eigenen „Vermögensaufbau“ ran trauen.
„Wie bewerbe ich mich?“ am 23. Januar und 13. März 2023, jeweils von 9 bis 11 Uhr: Von Beraterin Patricia Mühlebach erfahren die Teilnehmerinnen, wie sie Lücken im Lebenslauf behandeln, wie eine überzeugende Bewerbungsmappe aussehen kann, wie sie sich und ihre Fähigkeiten optimal präsentieren und wie sie eine Bewerbungsinitiative starten.
„Der Minijob“ - Nachteile und Möglichkeiten“ am 6. Februar und am 27. März 2023, jeweils von 9 bis 11 Uhr: An diesem Vormittag wird die Problematik dieser Beschäftigungsverhältnisse geklärt, über Benachteiligungen gesprochen und es werden Möglichkeiten gezeigt, Nachteile in den Griff zu bekommen und Chancen zum Weiterkommen zu nutzen.
Der Weg in die Selbstständigkeit: Von der Idee zum Konzept“ am 27. Februar und 8. Mai 2023, jeweils von 9 bis 11 Uhr: An diesem Vormittag erhalten Sie Informationen rund um die Selbstständigkeit, insbesondere zu den Stichworten Realitätscheck, soziale Absicherung, Formalitäten, Finanzierungen und Geschäftsplan.
Zusätzlich bietet die „Servicestelle Beruf“ im Anschluss an jeden Vortrag, sowie nach Terminvereinbarung Einzelberatungen zu allen Fragen rund um die berufliche Neuorientierung, den Wiedereinstieg beziehungsweise rund ums „Selbstständig-Machen“ an. Anmeldung und Informationen bei der Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu: Telefon 08342 911-287 oder per E-Mail: gleichstellungsstelle@lra-oal.bayern.de oder direkt bei der „Servicestelle Beruf“, Kempten, Rathausplatz 22, 4. Stock, Zimmer 401, Telefon 0831 2525-7272, E-Mail: Frau-und-Beruf@kempten.de.
Die Regierung von Schwaben wird dem Ostallgäu zeitnah zusätzliche Ukraine-Flüchtlinge zuweisen. Laut Regierung handelt es sich um vier Busse mit insgesamt 180 Flüchtlingen. Die Flüchtlinge sollen in den kommenden Wochen aufgenommen werden. Landrätin Maria Rita Zinnecker appelliert an die Städte und Gemeinden sowie an die Bürgerinnen und Bürger, dem Landratsamt jeden Wohnraum zur melden, der im Ostallgäu zur Verfügung gestellt werden kann. „Die Erstaufnahme können wir in Turnhallen sichern. Eine Weitervermittlung ist aber nur möglich, wenn dafür Wohnraum gefunden werden kann.“
Da auch die Zuteilung von anderen Flüchtlingen wieder zugenommen habe, seien die Kapazitäten des Landratsamtes nahezu vollständig belegt. „Wir können es nicht vermeiden, in dieser Lage vorübergehend wieder Turnhallen zu belegen, bis die Menschen aus der Ukraine in andere Unterkünfte verlegt werden können“, erklärt Landrätin Zinnecker die anstehenden Aufgaben. Um die Geflüchteten nach ihrer Ankunft unterbringen zu können, hat das Landratsamt gemeinsam mit dem BRK begonnen, die Erstaufnahme der Geflüchteten in Turnhallen vorzubereiten. Geplant ist die vorübergehende Unterbringung in Turnhallen in Marktoberdorf und Füssen.
Das Landratsamt suche laut Zinnecker Wohnungen, die abgeschlossen sind und zu vernünftigen Konditionen angemietet werden können. Basis der Unterbringung sei ein geordnetes Mietverhältnis. Zinnecker: „Die vergangenen elf Monate haben gezeigt, dass es nicht um ein kurzfristiges Engagement geht, solange sich kein Ende des Krieges in der Ukraine abzeichnet.“ Wohnraum kann dem Landratsamt gemeldet werden an die E-Mail-Adresse ukraine@lra-oal.bayern.de beziehungsweise über die Telefonnummern 08342 911-692 oder 08342 911-928.
Für die Leistungen an die Flüchtlinge sind verschiedene Stellen und Behörden zuständig. Bei den ukrainischen Flüchtlingen sind es vor allem die Jobcenter.
Zuweisung trotz hoher Erfüllungsquote des Ostallgäus
Bei der bayernweiten Verteilung liegt Schwaben aktuell hinter den anderen bayerischen Regierungsbezirken zurück - rund 2.400 Personen müssten zusätzlich untergebracht werden, um eine gleichmäßige Verteilung zu erreichen. Außerdem hat auch der Freistaat Bayern gegenüber anderen Bundesländern derzeit ein Defizit bei der Verteilung der Ukraine-Flüchtlinge.
Um dies auszugleichen wurde die bayernweite Anlauf- und Verteilstelle (im sogenannten FREE-Verfahren) ab dieser Woche nach Schwaben verlegt. Die schwäbischen Städte und Landkreise erhalten in den kommenden Wochen auf diese Weise direkte Zuweisungen. Trotz der vergleichsweise hohen Erfüllungsquote hat auch der Landkreis Ostallgäu Zuweisungen erhalten. Im Ostallgäu wurden bereits 1.831 Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen.
Texte: Landratsamt Ostallgäu
27.02.23 9:30-11:00 Babybrei trifft Fingerfood ONLINE
28.02.23 9:30-12:30 Kinder an die Töpfe - Kochkurs mit Kindern zwischen 2-3 Jahren, AELF, Am Grünen Zentrum 1, 87600 Kaufbeuren
06.03.23 9:30-11:00 Vom Brei zum Familientisch - den Übergang entspannt gestalten ONLINE
07.03.23 9:00-11:30 Essen für unterwegs - gesunde Snacks Theorie + Kochvorführung ONLINE
08.03.23 9.30-11.00 Bewegungsabenteuer im Haus! Schaffen Sie „Bewegungs-Spiel-Räume“ für Ihr Kind! Für Eltern mit Kindern ab dem Laufalter, Haus der Begegnung, Jahnstr. 12, 87616 Marktoberdorf
14.03.23 9:30-12:30 Kinder an die Töpfe Kochkurs mit Kindern zwischen 2-3 Jahren, Familienstützpunkt Obergünzburg, Gutbrodstr. 39, 87634 Obergünzburg
20.03.23 14.30-17.30 Kinder an die Töpfe Kochkurs mit Kindern zwischen 2-3 Jahren, Haus der Begegnung, Jahnstr. 12, 87616 Marktoberdorf
28.03.23 9:00-10:30 Schmusen und Streicheln - Sinnliche Bewegungserfahrungen für Babys von 3-5 Monaten ONLINE
30.03.23 9:30-11:00 Naschen erlaubt? Sinnvoller Umgang mit Süßem ONLINE
30.03.203 9:30-11:00 Bewegungsabenteuer im Haus! Schaffen Sie „Bewegungs-Spiel-Räume“ für Ihr Kind! Für Eltern mit Kindern ab dem Laufalter, Familienstützpunkt Obergünzburg, Gutbrodstr. 39, 87634 Obergünzburg
18.04.23 9:30-11:00 Babybrei trifft Fingerfood ONLINE
18.04.23 19:00-20:30 Bewegung in der Schwangerschaft ONLINE
24.04.23 14.30-16.00 Bewegungsabenteuer in der Natur! Spiel und Spaß bei jedem Wetter, für Eltern mit Kindern ab dem Laufalter, Treffpunkt: Buchel-Spielplatz (Hexenspielplatz) Parkmöglichkeit: Genovefa-Brenner-Weg, 87616 Marktoberdorf ca. 10 Minuten Fußweg bis zum Spielplatz
27.04.23 9:30-12:30 Kleinkindernährung kompakt und saisonal - Frühlings-Kochvorführung ohne Kinder, Familienstützpunkt Obergünzburg, Gutbrodstr. 39, 87634 Obergünzburg
28.04.23 9:00-10:30 Bewegungsspaß für Babys von 5-8 Monaten ONLINE
Anmeldung und nähere Informationen unter www.aelf-kf.bayern.de/ernaehrung/familie.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das AELF Kaufbeuren, Sabine Schäfer, Tel. 08341-9002-1210 oder sabine.schaefer@aelf-kf.bayern.de
Text: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren
Die Berufsfachschule für Physiotherapie des Deutschen Erwachsenen-Bildungswerks (DEB) in Kempten lädt am 09. März 2023 zu einer Informationsveranstaltung ein und bietet damit Ausbildungsinteressierten für das Jahr 2023 die Möglichkeit, sich über das Ausbildungsangebot zu informieren. Die Veranstaltung findet von 15:00 bis 16:00 Uhr in der Fürstenstraße 33 - 35 statt.
Das DEB bietet in Kempten die Ausbildung zum Physiotherapeuten (m/w/d) an. In lockerer Gesprächsrunde wird über Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte, Fördermöglichkeiten und spätere Jobmöglichkeiten gesprochen. Schulleiterin Susanne Bencker steht persönlich für Fragen von Ausbildungsinteressierten und deren Eltern zur Verfügung.
Eine Ausbildung im Gesundheitsbereich verspricht gute Jobchancen. In dieser Branche herrscht seit Jahren hoher Personalbedarf. Bewerbungen werden durchgehend angenommen.
Weitere informationen unter Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk gemeinnützige Schulträger-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Physiotherapie Kempten (Allgäu), Fürstenstraße 33 - 35, 87439 Kempten
TEL: +49(0)831|523 88 78-0
FAX: +49(0)831|523 88 78-9
MAIL: kempten@deb-gruppe.org
WEB: www.deb.de
FB: www.facebook.com/DEBGruppe
Text: DEB
Das Sozialrecht erfährt heuer wichtige Änderungen, die vielen Bürgern zugutekommen können. Wir als Sozialverband freuen uns über die Anpassung an die tatsächlichen Lebensverhältnisse und haben für Sie das Wichtigste zusammengefasst.
Das bisherige Arbeitslosengeld II wird ab dem 01.01.2023 „Bürgergeld“ heißen. Dabei soll nicht nur der Name geändert werden, sondern der Grundgedanke „Vertrauen und Begegnung auf Augenhöhe“ soll Einzug in die persönliche Beratung halten. Zusätzlich ändern sich folgende Inhalte:
Höhe des Bürgergeldes
Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird von 449 Euro um 53 Euro auf 502 Euro steigen und der volljährige Partner erhält 451 Euro. Wer jünger als 25 Jahre alt ist und bei den Eltern wohnt, bekommt 402 Euro, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren kriegen künftig 420 Euro und für Kinder von sechs bis 14 Jahren gibt es 348 Euro. Bei Kindern unter sechs Jahren sind es 318 Euro.
Berücksichtigung der Wohnungskosten
Sehr zu begrüßen ist die Neuerung, dass die Prüfung der „Angemessenheit der Wohnung" zunächst nicht geprüft wird. Wer also in einer besonders großen oder teuren Mietwohnung lebt, muss zunächst keine Sorge haben, dass die Wohnsituation zum Nachteil wird. Die Karenzzeit soll 12 Monate betragen. Allerdings werden die Heizkosten nur innerhalb der Angemessenheit berücksichtigt.
Anrechnung Schonvermögen
Das anrechnungsfreie Schonvermögen wird auf 40.000 erhöht. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sind es nun 15.000 Euro. Liegt also Geld auf dem Sparkonto, muss es bis zu dieser Höhe innerhalb der ersten 12 Monate nicht angetastet werden, auch wenn Sozialleistungen bezogen werden.
Hinzuverdienst
Ab 01.01.2023 soll mehr vom Einkommen übrigbleiben, wenn der Bruttoverdienst zwischen 520 und 1.000 Euro liegt. Die Freibeträge werden dann von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben. Freibeträge für Einkommen von Schülern, Studenten und Auszubildenden werden auf 520 Euro erhöht.
Sanktionen zu erwarten?
Sanktionen sollen umfassend vom ersten Tag an möglich sein, wenn Betroffene etwa eine zumutbare Stelle nicht antreten. Leistungen können dann beim ersten Mal um zehn Prozent gekürzt werden, bei einer weiteren Pflichtverletzung binnen eines Jahres um 20 Prozent, bei nochmaligem Verstoß um 30 Prozent. Im Vergleich zum Hartz-IV-System fallen die Kürzungen damit aber deutlich schwächer aus, wo es zu Kürzungen von 10 bis 60 Prozent und sogar einer kompletten Sperre kommen kann.
Wie bekomme ich mein Geld?
Wer bisher schon Arbeitslosengeld II bezieht, der erhält ab 01.01.2023 automatisch die neuen Regelsätze. Wer aufgrund der erhöhten Vermögensfreibeträge einen Anspruch erhält, muss das Bürgergeld aktiv beantragen.
Wichtiger Tipp zu Energienachzahlungen
Jeder Bürger - egal ob er schon Sozialleistungen bezieht oder nicht - kann im Falle einer erhöhten Nachzahlung von Energiekosten einen möglichen Anspruch auf Sozialleistungen für den Monat der Fälligkeit der Energierechnung prüfen lassen. Durch die Rechnung der Energieanbieter könnte sich der Bedarf des Haushalts derart verändern, dass ein Anspruch auf Sozialleistung entstehen kann.
Wichtig dabei ist, dass innerhalb des Monats, in dem die Energienachzahlung fällig wird, ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Innerhalb unserer Rechtsberatung bieten wir Ihnen gerne ausführliche Informationen sowie Hilfestellung bei der Beantragung und/ oder Prüfung der Leistung an. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin bei uns.
Zum Jahreswechsel wünschen wir allen Leserinnen und Lesern von ganzem Herzen viel Gesundheit, Erfolg und Glück im neuen Jahr 2023!
Text: Blunk Ass. Jur. Kreisgeschäftsführerin, VdK Sozialverband Bayern e.V., Kreisverband Kaufbeuren-Ostallgäu
Wie komme ich durch den Antragsdschungel? - Nachwuchs… bei dem geringen Einkommen! -Verhütet und doch schwanger! - Ich will keine Kinder mehr! - Alleinerziehen wollte ich nie! - Glückliche Familie, das war gestern! - Mit Kindern durch die Beziehungskrise? - Wunschkind und auffälliger Vorsorgebefund!? - Kinderwunsch ist bislang unerfüllt!? - Wie komme ich durch traurige Tage?
Da gibt es einiges, was werdende Eltern belastet und Kindern einen gelungenen Start ins Leben erschweren kann. Wir stehen Ihnen zur Seite bereits vor der Schwangerschaft und bis zum 3. Geburtstag der Kinder.
Donum Vitae berät, begleitet, unterstützt, informiert und vermittelt materielle Hilfen.
Je nach Bedarf persönlich, telefonisch, über Videoberatung oder Mail.
wann: nur nach telefonischer Terminvereinbarung
wo: Kaufbeuren, Immenstadt, Online
wie: über die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen von DONUM VITAE in Bayern e. V., Am Hofanger 15 a, 87600 Kaufbeuren, 08341 / 999 36 50, kaufbeuren@donum-vitae-bayern.de, www.kaufbeuren.donum-vitae-bayern.de
Text: Donum Vitae
Nach nur kurzem Gastspiel im Vorjahr ist „Der Neue“ zurückgekehrt, denn der mit 120 Tonnen Gesamtgewicht überschwere PESA LINK-Triebwagen VT633 stand im Verdacht, die Strecke nach Pfronten zu ruinieren. Nach diversen Untersuchungen welche bis in den Spät-Herbst hinein andauerten, scheint dem jedoch nicht so zu sein.
Ganz sicherlich werden Sie „den Neuen“ bereits gehört haben, denn das Pfeifsignal unterscheidet sich aufgrund einer seit 2015 gültigen EU-Verordnung sehr deutlich vom bisher hier verkehrenden Alt-Fahrzeug, dem Siemens VT642 Desiro, nachfolgend im Bilde:
Die EU-Verordnung aus 2015 schreibt für neu zugelassene Bahnfahrzeuge vor, dass selbst in 25m Abstand noch ein Schalldruckpegel zwischen 101 und 109 dB erreicht werden muss! Der Lärmschutz für Anwohner ist dabei leider nicht geregelt worden und so dürften die neuen Fahrzeuge viele Anwohner unangenehm überraschen. Weshalb jetzt nach Pfronten ein deutlich längeres und schwereres Fahrzeug zum Einsatz kommt, ist eine Frage wert? Dies liegt in einer Forderung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft begründet, welche die Züge von Ulm nach Pfronten als auch von Augsburg nach Pfronten ohne in Kempten umsteigen zu müssen, durchbinden wollte und dazu braucht es auf den nachfragestarken Hauptstrecken schnelle und lange Fahrzeuge. Nun aber machten die eisenbahntechnischen und fahrplantechnischen Zwänge diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung und so verkehren jetzt zwischen Kempten und Pfronten Alt-Fahrzeuge und Neu-Fahrzeuge in einem losen Mischbetrieb. Tönt das Pfeifsignal eher in hohen Tönen, verkehrt das Alt-Fahrzeug, dröhnt es in tiefer Tonlage, verkehrt der Neue.
Text und Bilder: Fahrgastverband Pro Bahn e.V. / www.pro-bahn.de - Alle Angaben ohne Gewähr.