Der Markt Nesselwang treibt den flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter voran. Für das Projekt „Breitbandausbau Nesselwang“ hat die Kommune einen positiven Zuwendungsbescheid im Rahmen der Bundesförderung Gigabit erhalten.
Auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells werden Investitionen im Bereich des Breitbandausbaus ermöglicht. Einen Großteil der Kosten übernimmt der Bund. Ergänzend wird das Projekt durch eine Ko-Finanzierung des Freistaats Bayern unterstützt. Der kommunale Eigenanteil des Marktes Nesselwang beträgt voraussichtlich zehn Prozent der Gesamtsumme.
Ziel der Maßnahme ist es, insbesondere bislang unterversorgte Adressen mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen auszustatten und damit eine zukunftssichere Versorgung mit Gigabit-Bandbreiten zu schaffen.
Mit dem nun erreichten Förderstatus schafft der Markt Nesselwang die Voraussetzungen, um das weitere Auswahl- und Vergabeverfahren einzuleiten und den Glasfaserausbau in den kommenden Jahren umzusetzen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur digitalen Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern sowie zur Stärkung des Wirtschafts- und Wohnstandorts Nesselwang geleistet.
Der Ausbau soll gemäß aktueller Planung bis 2030 vollständig abgeschlossen werden.
Den einen freut die winterliche Schneepracht, den anderen stört sie, weil der Weg beispielsweise von der Haustür zur Garage oder der Gehweg schlecht oder gar nicht geräumt wurde. Aus gegebenem Anlass sollen die folgenden Informationen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Zuständigkeiten bei der Räum- und Streupflicht geben.
Wer ist zuständig für das Schneeräumen und das Streuen von öffentlichen Gehwegen?
Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden verpflichtet, öffentliche Straßen und Gehwege zu räumen. In Nesselwang regelt die Reinigungs- und Sicherungsverordnung die Zuständigkeiten beim Winterdienst. Demnach sind Grundstückseigentümer*innen innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, die Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen oder ihr Grundstück mittelbar erschließen, auf eigene Kosten zu räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung kann auch auf Hausmeisterdienste übertragen werden.
Bis wann muss geräumt und gestreut werden?
Gehwege sind in ausreichender Breite an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und an gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee und Glätte freizuhalten und bei Glätte mit geeigneten Mitteln zu streuen. Dies ist bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Sind keine Gehwege vorhanden, so ist am Rande der öffentlichen Straße eine entsprechende Fläche für Fußgänger zu räumen.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Eigenverantwortlichkeit von Fußgänger*innen
Wir weisen darauf hin, dass Fußgänger*innen bei witterungsbedingt schlechten Verhältnissen auch eine gewisse Eigenverantwortung haben und besonders aufpassen müssen. Wer sich leichtfertig einer Gefahr aussetzt, trägt unter Umständen den Schaden allein.
Wir bitten um Beachtung der geltenden Regelungen. Das Schneeräumen und Streuen erfolgt im Interesse aller Mitbürgerinnen und Mitbürger und dient der Sicherheit von uns allen. Bleiben Sie aufmerksam und helfen Sie mit, Sicherheit vor Ort zu schaffen.
Auf Gehwegen und Straßen sind überhängende Äste und Sträucher immer wieder ein Ärgernis. Gerade Personen mit Kinderwagen, Kinder selbst oder auch Rollstuhlfahrer sind oft gezwungen, den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehwegs nicht zulassen. Wir weisen deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Rad- und Gehwege sowie die Fahrbahn in voller Breite dem (Fußgänger)-Verkehr zur Verfügung stehen müssen. Auch kann man immer wieder beobachten, dass die Straßenlaternen und wichtige Verkehrsschilder zugewachsen sind bzw. verdeckt werden, was ebenfalls zu einer Beeinträchtigung des Straßenverkehrs führt.
Wir appellieren daher an alle Grundstückseigentümer: Schneiden Sie bitte Ihre Sträucher, Hecken und Bäume bis an die Grundstücksgrenze zurück. Bitte beachten Sie, dass Hecken nicht nur im unteren Bereich zurückgeschnitten werden müssen, sondern auch im oberen Bereich. Sorgen Sie bitte durch ständigen Rückschnitt auch dafür, dass derlei Beeinträchtigungen im nächsten Jahr erst gar nicht entstehen können.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Schneiden Sie die Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert ohne Gefahr nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Bedenken Sie dabei, dass bei Regenwetter oder Schneefall der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt.
Beachten Sie bitte das Lichtraumprofil, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten nicht bis zu einer Höhe von 2,50 Metern über Rad- bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Metern. Schneiden Sie im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.
Laut des Bundesnaturschutzgesetzes ist das Schneiden von Bäumen und Hecken vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt, um nach Brutplätzen suchende Vögel zu schützen und ihnen den ungestörten Nestbau zu ermöglichen.
Aber:
Die Verkehrssicherung stellt hier eine Ausnahme dar. Damit die Ein- und Ausfahrten und stark befahrene Straßen auch in den Sommermonaten verkehrssicher genutzt werden können und die Gehwege in ihrer vollen Breite begehbar bleiben, dürfen in der Vogelschutzzeit sogenannte Pflegeschnitte erfolgen. Die Straßen müssen für die Versorgung durch die Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienste passierbar bleiben.
Das Landratsamt Ostallgäu hat Ende 2025 eine verkehrsrechtliche Anordnung für den südlichen Landkreis erlassen und beschränkte Durchfahrtsverbote für den staubedingten Ausweichverkehr von der Bundesautobahn A 7 auf ausgewählten Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen festgelegt. Mit dem Erlass der Anordnung wurde ein erster Schritt gegangen, um eine spürbare Verkehrsentlastung im südlichen Ostallgäu zu erreichen.
Die Durchfahrtsverbote gelten, wenn auf der A 7 zwischen der Anschlussstelle Nesselwang (AS 138) und dem Grenztunnel Füssen in Fahrtrichtung Österreich Stau ist. Sie betreffen den staubedingten Ausweichverkehr, also Verkehrsteilnehmer, die den Stau über das nachgeordnete Straßennetz umfahren wollen. Bei diesen Staulagen ist das Befahren der Straßenabschnitte im Bereich der AS 138 Nesselwang (OAL 23 und OAL 1) und der AS 139 Füssen (Kemptener Straße, Froschenseestraße und B16) für den Ausweichverkehr verboten. Ausgenommen ist nur der direkte Rückweg auf die A 7.
Verantwortlich für die Umsetzung der Anordnung sind die jeweils zuständigen Straßenbaulastträger: das Staatliche Bauamt Kempten für die betroffenen Bundes- und Staatsstraßen, die Tiefbauverwaltung des Landkreises Ostallgäu für die Kreisstraßen sowie die Stadt Füssen und der Markt Nesselwang für die betroffenen Gemeindestraßen.
Mit der praktischen Umsetzung beginnt nun der zweite Schritt: Die Straßenbaubehörden werden die hierfür vorgesehenen Verkehrszeichen in Abstimmung aufstellen und damit die Verbote an den betroffenen Straßenabschnitten kennzeichnen. Aufgrund der erforderlichen Beschaffung der individuellen Schilder und der erforderlichen Abstimmung unter den beteiligten Behörden konnte eine Aufstellung bisher noch nicht erfolgen.
Die Kontrolle und Zurückweisung nicht durchfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer erfolgt durch die Polizei.
Der Marktgemeinderat Nesselwang hat in der öffentlichen Sitzung am 13.01.2026 einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 beschlossen. Kämmerer Martin Keller stellte dem Gremium den Haushalt 2026 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 19,7 Mio. Euro sehr anschaulich dar.
Damit erhalten Bürgermeister Pirmin Joas und seine Rathausverwaltung die finanziellen Grundlagen zur Umsetzung der laufenden gemeindlichen Aufgaben und der Investitionen im Jahr 2026.
Für 2026 sind immer noch die weiterhin politischen und weltwirtschaftlichen Herausforderungen schwer kalkulierbare Faktoren für die Aufstellung des Haushalts. Deshalb wurden die Einnahmen, wie etwa die Gewerbesteuer oder die Beteiligung an der Lohn- und Einkommensteuer, wieder vorsichtig angesetzt. Bei den Investitionen sind für 2026 nur die unbedingt notwendigen Maßnahmen berücksichtigt. Trotzdem betragen die Investitionsausgaben ca. 3,3 Mio. Euro.
Die Schulden können dieses Jahr um 454.000 Euro bis zum Jahresende 2026 auf ca. 1,4 Mio. Euro reduziert werden. Dies entspricht einer Verschuldung je Einwohner in Höhe von 380 Euro. Die Allgemeinen Rücklagemittel (Sparstrumpf des Marktes) betragen voraussichtlich zum Ende 2026 ca. 9,5 Mio. Euro, welche für Investitionen in den künftigen Jahren vorgesehen sind.
Der Haushalt 2026 in Zahlen
| Verwaltungshaushalt Volumen | 15,9 Mio. Euro |
| Einnahmen z. B. | |
| Einkommensteuerbeteiligung | 2,9 Mio. Euro |
| Gewerbesteuer | 3,5 Mio. Euro |
| Grundsteuern A und B | 0,8 Mio. Euro |
| Eintrittsgelder ABC u.a. | 2,2 Mio. Euro |
| Kanal- u. Wassergebühren | 0,8 Mio. Euro |
| Kur- u. Fremdenverkehrsbeitrag | 0,8 Mio. Euro |
| Ausgaben z. B. | |
| Sach- u. Betriebsausgaben | 5,2 Mio. Euro |
| Kreisumlage an Landkreis OAL | 4,7 Mio. Euro |
| Personalkosten | 2,2 Mio. Euro |
| Zuschüsse KiTa, Schulverband u.a. | 1,8 Mio. Euro |
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| Vermögenshaushalt Volumen | 3,8 Mio. Euro |
| Einnahmen z. B. | |
| Zuschüsse für Investitionen | 0,5 Mio. Euro |
| Entnahme aus Allg. Rücklage | 2,4 Mio. Euro |
| Ausgaben/Investitionen z. B. | |
| Wirtschaft / Tourismus | 1,4 Mio. Euro |
| Straße, Kanal, Wasser | 1,3 Mio. Euro |
| Schule, KiTa, Heimatpflege u.a. | 0,6 Mio. Euro |
| Tilgung von Krediten | 0,5 Mio. Euro |
Nachdem letztes Jahr die Skimeisterschaften in Nesselwang stattfanden, war diesmal der Austragungsort Ruhpolding. Auch eine Mannschaft vom Markt Nesselwang war vertreten und kämpfte im Riesentorlauf um die Plätze mit. Bei sehr guten Pistenverhältnissen und schönstem Wetter belegten im Einzelrennen in ihren jeweiligen Altersklassen Sonja Dopfer und Martin Keller jeweils den 4. Platz und Simon Mörz den 8. Platz. Beim Mannschaftsrennen konnten die drei einen sehr guten 13. Platz bei der Herren/Mixedklasse erreichen. Wir gratulieren zu diesen tollen Ergebnissen.
An dieser Stelle des Nesselwanger Lebens sind die wertvolleren Fundsachen aufgelistet, die seit der letzten Ausgabe beim Fundamt im Rathaus eingegangen sind. Dieser Service soll ein kleiner Beitrag zum „Wiederfinden“ der Verlustsachen sein.
Verloren
oranger Geldbeutel (Marke Stulle)
silbernes Pandora-Schlangenarmband mit Anhänger
Gleitsichtbrille
beiger Geldbeutel
Hörgerät
rosa Mütze
dunkelbrauner Geldbeutel
Audi Autoschlüssel
goldener Ehering
roter Ledergeldbeutel
Weißgold-Ehering mit Gravur
goldener Ring mit Stein
Gefunden
Tankgutschein
Skating-Stöcke
Kinderjacke
Sonnenbrille
Brille
Armbanduhr
Zuckermessgerät
Ring
Airpad
Rasierer
Turnbeutel
Verschiedene Schlüssel
Ohne regelmäßige Wartung sinken Lebensdauer und Effizienz einer Heizungsanlage. Allerdings gibt es zwischen Wärmepumpen, Öl-, Gas- und Pelletsheizungen Unterschiede, was den Wartungsaufwand und die Kosten dafür betrifft. Auch das sollte man bei der Entscheidung für ein Heizsystem bedenken.
Am wenigsten Arbeit machen Wärmepumpen. Man kennt das vom Kühlschrank, der vom Prinzip her ja wie eine Wärmepumpe funktioniert, nur umgekehrt. Auch der läuft und läuft ohne regelmäßige Wartung durch einen Fachmann.
Anders bei einer Öl-, Gas- oder Holzpelletsheizung, die allesamt deutlich wartungsintensiver sind – was insbesondere an der Verbrennungstechnik liegt. Beispiel Ölheizung: wo Öl verbrannt wird, entstehen Ruß und Ablagerungen. Die Ölheizung sollte daher jährlich vom Fachbetrieb gewartet werden, was Kosten verursacht. Gasheizungen sind etwas pflegeleichter als Ölheizungen. Doch auch hier sollten Zündelektroden, Gasbrenner und Abgaswege jährlich geprüft werden. Den größten Wartungsaufwand erfordert die Pelletsheizung. Hier sind mehr verschleißanfällige Teile verbaut, zum Beispiel für die Pelletsförderung und die automatische Reinigung der Brennkammer.
Energieberatung von eza! und Verbraucherzentrale in Nesselwang:
Energieberaterin: Angelika Baumer
Wann: jeden 1. Donnerstag im Monat persönliche Beratung und jeden 3. Donnerstag im Monat telefonische Beratung von 17 - 19 Uhr
Wo: 87484 Nesselwang, Hauptstr. 18, Rathaus
Anmeldung: 08361 9122-31
Online-Infoveranstaltung: Pflegefamilien gesucht!
Wann: Montag, 23. Februar 2026 um 20.00 Uhr
Wo: Online-Veranstaltung
Organisation: Kreisjugendamt Ostallgäu | Pflegekinderdienst
Wir informieren Sie an diesem Abend unverbindlich darüber, wie man Pflegefamilie werden kann. Sie erhalten einen Einblick in die Aufgaben von Pflegeeltern, die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Voraussetzungen. Außerdem ist Raum für Ihre Fragen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Workshop: Nachhaltig aktiv vor Ort - für Engagierte und Interessierte am 19.03.2026
Im Workshop „Nachhaltig aktiv vor Ort – für Engagierte und Interessierte“ kommen am Donnerstag, 19. März 2026, von 18.30 bis 20.30 Uhr im Landratsamt Ostallgäu Menschen zusammen, die sich bereits für Klima und Nachhaltigkeit engagieren oder damit starten möchten – ob in Initiativen, Vereinen, Gruppen oder als interessierte Bürgerinnen und Bürger. Nach einem kurzen Einstieg mit Praxisbeispielen arbeiten die Teilnehmenden in Kleingruppen daran, bestehende Initiativen zu stärken, neue Projekte wie Repaircafé, Tauschbörse oder Gemeinschaftsgarten anzustoßen und eigene Fähigkeiten gezielt einzubringen. Der Workshop wird von der Servicestelle Klima und Moderatorin Kerstin Zoch begleitet und bietet viel Raum für Austausch, Vernetzung und konkrete Unterstützung. Für das leibliche Wohl ist mit einem kleinen Imbiss und Getränken gesorgt. Eine Anmeldung ist bis zum 12. März 2026 per E-Mail an klima@lra-oal.bayern.de möglich.
Vortrag: Energetische Sanierung – die 10 häufigsten Fehler vermeiden am 22.04.2025
Am Mittwoch, 22. April 2026, lädt das Landratsamt Ostallgäu um 19 Uhr zu einem Vortrag zum Thema „Energetische Sanierung – die 10 häufigsten Fehler vermeiden“ in den Saal Ostallgäu ein. Der Bausachverständige und Energieberater Oliver Böck zeigt anschaulich die typischen Stolperfallen bei der energetischen Sanierung und erklärt verständlich, wie Sie diese vermeiden und Ihr Zuhause fit für die Zukunft machen. Freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps, klare Erklärungen und viele Aha-Momente rund um die energetische Modernisierung. Eine Anmeldung ist bis zum 15. April 2026 per E-Mail an klima@lra-oal.bayern.de erforderlich.