Der Wunsch, eine neue aktuelle Jodler-CD aufzunehmen gibt es schon einige Jahre. Der Zufall wollte es so, dass beim Sommerkonzert im Hotel Nesselwanger Hof im August 2022 eine Zuhörerin die Jodlergruppe auf das Förderprogramm IMPULS vom Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. aufmerksam machte.
Lydia Haslach formulierte den Antrag in Rekordzeit bis zum Dezember (das Programm ist zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen). Am 9. Januar 2023 kam die Zusage und Genehmigung des Förderantrages. Und das war der Zeitpunkt für die Singföhla, die Jodlermusik und die Jodler ihre privaten Termine neu zu regeln. Denn das Projekt muss am 30. Juni 2023 beendet sein, damit es abgerechnet werden kann. Also eine Herausforderung für den ganzen Verein.
Mittlerweile laufen die Aufnahmen für die CD auf Hochtouren. Alle Aufnahmen der einzelnen Stimmen und auch der Musikanten entstehen in einer eigens dafür hergestellten schallfreien Kabine im Haus der Vereine in Nesselwang (siehe Bild).
Ab April werden alle Stücke von einem Tontechniker bearbeitet und dann für die CD exakt in die „Spur“ gebracht.
Am 27. Mai wird dann die neue CD der Öffentlichkeit präsentiert. Es wird mit einem großartigen Konzert gefeiert. Freuen Sie sich auf die befreundete Jodlergruppe aus der Schweiz. Die Stanser Jodlerbuebe sind zu Gast und tragen am Konzertabend mit feinen Schweizer Jodlar zu diesem einmaligen Anlass bei. Also ein sehr guter Impuls für die Zusammenarbeit im Sinne des Förderantrages IMPULS.
Das Programm IMPULS zielt darauf ab, dem Amateurmusizieren in ländlichen und strukturschwachen Räumen Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für einen zeitnahen Neustart zu geben. Durch die Coronazeit gibt es da sicher Nachholbedarf auf dem Land. Besonders begrüßt werden Projekte, welche unterschiedliche Akteure vor Ort einbezieht und die Vernetzung sowie den Wissenstransfer fördert.
Grundsätzlich konnten eingetragene Vereine mit eigener Satzung einen Antrag stellen. Dies musste durch Jahresberichte belegt werden. Die Förderung ist für sogenannte „strukturschwache ländliche Räume“ vorgesehen.
Neben Sachausgaben, Weiterbildungen werden auch Honorare gefördert.
Die Förderung setzt grundsätzlich angemessene Eigenmittel voraus. Von den Gesamtausgaben müssen mindestens 10 % als finanzielle Eigenleistung getragen werden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen von NEUSTART KULTUR.