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Nesselwanger Leben - Informationsblatt
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Im Sitzungssaal des Klosters Irsee

Mit dem Rad unterwegs © Sandra Geiger

Großeinsatz der Rettungskräfte

Am Sonntag, 19.05.24 um 07.04 Uhr wurde die Feuerwehr Nesselwang über einen „Brand mit Personen in Gefahr“ alarmiert. Nach Lage auf Sicht mit starker Rauchentwicklung und Flammenschein wurde die Alarmstufe entsprechend erhöht und auch die Nachbarfeuerwehren alarmiert. Der Dachstuhl hat sich bei der Ankunft der Feuerwehr bereits im Vollbrand befunden. Eine Brandausbreitung auf die angrenzenden Gebäude galt es zu verhindern.

An einem Nachbargebäude waren bereits Fensterscheiben gesprungen sowie die Holzverkleidung angesengt. Durch die eingesetzten Feuerwehren (Nesselwang, Oy, Haslach, Maria Rain, Pfronten Berg, Pfronten Röfleuten, Pfronten Weißbach und Rückholz) wurde eine Wasserversorgung von mehreren umliegenden Hydranten sowie dem Riesebach aufgebaut. Die umliegenden Gebäude wurden durch Riegelstellungen abgeschirmt. Der in Vollbrand stehende Dachstuhl wurde im Innenangriff und von der Drehleiter aus bekämpft. Da ein Hausbewohner als vermisst galt, wurde eine Absuche des gesamten Gebäudes durchgeführt. Zusammen mit der Feuerwehr Pfronten-Berg wurde ein MZF Führungstrupp zur Führungsunterstützung eingerichtet. Durch das BRK sowie den sehr hilfsbereiten Nachbarn wurden die Einsatzkräfte mit Speisen und Getränken versorgt. Mehrere Rettungswagen standen zur Absicherung der eingesetzten Hilfskräfte in Bereitschaft. Der Kriminaldauerdienst wurde bei seiner Arbeit unterstützt und die Zugänge zum Gebäude anschließend provisorisch verschlossen. Nach der vermissten Person wurde an der Einsatzstelle durch ein Sondereinsatzkommando der Polizei gesucht.

Insgesamt waren bei dem Einsatz ca. 160 Feuerwehrkräfte im Einsatz. Davon 72 Einsatzkräfte der Feuerwehr Nesselwang und ca. 90 Einsatzkräfte der Nachbarfeuerwehren. Des Weiteren noch ca. 40 Einsatzkräfte der Kreisbrandinspektion, Rettungsdienst, Notarzt, Polizei und Gemeinde. Für diesen vorbildlichen ehrenamtlichen Hilfseinsatz gilt es den großen Dank der örtlichen Gemeinschaft auszusprechen.

Bauhofeinsatz

Auch der gemeindliche Bauhof war an diesem Sonntag bereits in der Früh gefordert. An der Wasserleitung in der Hauptstraße hat sich zeitgleich ein Wasserrohrbruch ereignet und musste umgehend vom Bauhof gefunden und anschließend entsprechend versorgt werden. Zudem war die Ortsdurchfahrt durch den Feuerwehreinsatz komplett gesperrt und die Umleitung musste entsprechend beschildert werden. Auch hierfür unseren herzlichen Dank für diesen Einsatz.

Und das alles nach einem wunderschönen Bayern 1 Disco Abend in der Alpspitzhalle, bei dem die Feuerwehr Nesselwang bereits mit 6 Kräften als Sicherheitswache im Einsatz war und auch das Bauhofpersonal bis 04.30 Uhr Abbauarbeiten geleistet hat.

Wohnung gesucht!

In dem brandgeschädigten Wohnhaus waren neben dem Gebäudeeigentümer noch 3 Mietparteien untergebracht, die durch den Wohnungsbrand größtenteils ihr Hab und Gut verloren haben und jetzt teilweise auch auf Wohnungssuche sind. Durch eine Soforthilfe des Allgäuer Hilfsfonds und des Marktes Nesselwang konnten erste Hilfsgüter beschafft werden. Weitere Hilfsleistungen sind eventuell erforderlich. Dringend gesucht wird eine kleine Wohnung oder Appartement. Wer eine freie Wohnung besitzt und diese zur Verfügung stellen möchte, kann sich gerne bei der Marktverwaltung melden.

Klausurtagung des Marktgemeinderats

Mitte April stand für den Marktgemeinderat ein Arbeitsausflug nach Irsee auf dem Programm. In den Räumen des Klosters beschäftigte sich das Gremium dabei mit mehreren wichtigen Themen. Den Anfang machte der Hochwasserschutz, der schon seit vielen Jahren Thema im Markt ist. Aufgrund neuer Vorgaben des Wasserwirtschaftsamts hat sich das in den letzten beiden Jahren geplante Projekt deutlich verändert und finanziell reduziert, sodass die Verantwortlichen aktuell noch mit Maßnahmen in Höhe von rund fünf Millionen Euro rechnen. Herr Mohr und Frau Thoma stellten dabei beispielhaft die Auswirkungen vor. Da für diese Maßnahmen eine Förderung von etwa 70 % vorgesehen ist, kann das Projekt erst nach Freigabe der Finanzmittel, die nach der Verabschiedung des Landeshaushalts möglich ist, abschließend in die Umsetzung kommen. Danach wird das Projekt weiterentwickelt und die Maßnahmen im Detail festgelegt werden.

Der zweite Schwerpunkt wurde auf die Gewerbeentwicklung gelegt. Hierbei hat der Markt in den letzten Jahren die vorhandenen Flächen entwickeln und vergeben können, sodass für die Zukunft neue Flächen untersucht werden müssen. Dies wird durch die hohen gesetzlichen Ansprüche immer herausfordernder, weshalb nun frühzeitig mit dem Planungsbüro Lars Consult Entwicklungspotentiale untersucht und mit weiteren Behörden abgestimmt werden sollen.

Es folgten weitere Diskussionen, zum Beispiel über den Bahnhof, bei dem die Verlegung der Bahnsteige bevorsteht und aktuelle Entwicklungen im Bereich Pflege. Neben der intensiven fachlichen Auseinandersetzung blieb den Teilnehmern auch Zeit für einen geselligen Austausch abseits der Tagesordnung. So konnte Bürgermeister Pirmin Joas am Ende ein zufriedenes Fazit ziehen.

Stadtradeln

Vom 16. Juni bis 6. Juli nimmt der Markt Nesselwang zum vierten Mal am Wettbewerb Stadtradeln teil. Stadtradeln ist ein länderübergreifender Wettbewerb zwischen Kommunen und Landkreisen, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Im vergangenen Jahr sammelten 55 Radler bei der Aktion fast 12.000 Kilometer, was einer vermiedenen CO²-Menge von immerhin zwei Tonnen entspricht. Die geradelte Entfernung des Marktes kommt wie in den Vorjahren auch dem Landkreis zugute, unter dessen Schirm der Markt antritt. Bürgermeister Pirmin Joas, der mit weiteren Marktgemeinderatsmitgliedern ebenfalls mitmacht, zeigte sich zuversichtlich, die Vorjahreswerte zu verbessern. Noch wichtiger sei allerdings, das Radfahren insgesamt zu fördern und im Alltag zu verankern.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.stadtradeln.de/nesselwang.

Verloren – Gefunden – Nicht abgeholt

An dieser Stelle des Nesselwanger Lebens sind die wertvolleren Fundsachen aufgelistet, die seit der letzten Ausgabe beim Fundamt im Rathaus eingegangen sind. Dieser Service soll ein kleiner Beitrag zum „Wiederfinden“ der Verlustsachen sein.

April 2024 – Mai 2024

Verloren

1 goldener Ohrstecker

1 Brille mit Sehstärke

1 Fernbedienung für die Tiefgarage

2 Hörgeräte

1 goldener Ring mit blau-weißem Stein

Wanderschuhe

1 Apple iPhone 12

AirPods 3

6 Sonnenbrillen

weiße Leki Wanderstöcke

Geldbeutel

1 eID-Karte

1 Rucksack

1 rechter HOKA Laufschuh

verschiedene Schlüssel

Gefunden

1 Gutscheinkarte

Handschuhe

4 Brillen

1 Sonnenbrille

1 Lederhandschuh

In-Ear-Kopfhörer

1 Lüfter

1 Handschuh

1 Regenschirm

1 Outdoor-Smartphone

1 Damenhandtasche

verschiedene Schlüssel

Texte: Marktverwaltung
Bilder: Marktverwaltung / Freiwillige Feuerwehr Nesselwang

Dachdämmung: von innen oder außen

20 bis 30 Prozent – so viel Heizenergie geht über ein nicht gedämmtes Dach verloren. Die Dachdämmung zählt damit zu den Sanierungsmaßnahmen mit den größten Energieeinspar-Effekten und erhöht dank des Schutzes vor Kälte und Hitze auch noch den Wohnkomfort.

Die Dämmmaßnahme kann dabei von innen, aber auch von außen durchgeführt werden. Die Sanierung von außen bietet sich vor allem an, wenn sowieso eine Dachsanierung notwendig wird. Einer der großen Pluspunkte: Ausgebaute Wohnräume unter dem Dach werden von der Sanierung nicht beeinträchtigt. Allerdings wird das Gebäude höher, weshalb die Maßnahme vorab mit der Baubehörde abzuklären ist.

Meist günstiger und einfacher umzusetzen ist die Dachdämmung von innen. Geübte Heimwerker können die Dämmung in Form von Natur- oder Mineralfaserplatten – zum Beispiel aus Holzfasern oder Steinwolle – auch selbst zwischen die Sparren klemmen. Damit die Feuchtigkeit aus der Raumluft nicht in die Dämmung eindringen kann, muss eine Dampfbremse als Abschluss sorgfältig verlegt und verklebt werden – am besten von einem Fachmann.

Oft haben die Sparren in Altbauten nur eine Stärke von zehn bis 15 Zentimetern, was den Energieeinspareffekt limitiert. Das reicht bei vielen Dämmstoffen auch nicht aus, um den notwendigen Dämmwert zu erreichen. In diesem Fall können bei der Sanierung von innen die Sparren aufgedoppelt werden, so dass mehr Dämmstoff zwischen die Sparren passt.

Energieberatung von eza! und Verbraucherzentrale in Nesselwang:

Energieberaterin: Angelika Baumer

Wann: jeden 1. Donnerstag im Monat persönliche Beratung und jeden 3. Donnerstag im Monat telefonische Beratung von 17 - 19 Uhr

Wo: 87484 Nesselwang, Hauptstr. 18, Rathaus

Anmeldung: 08361 9122-31

Text: eza

Neues vom Landratsamt Marktoberdorf

Veranstaltungen sicher planen und durchführen – Landkreis informiert Vereine

Die Vereine im Ostallgäu organisieren jedes Jahr zahlreiche Veranstaltungen. Plant ein Verein eine Veranstaltung, gibt es jedoch Einiges zu beachten und zu beantragen. Die Servicestelle Ehrenamt des Landkreises will die Organisatoren dabei unterstützen und hat in einer Infoveranstaltung die wichtigsten Themen aufgegriffen. Neben Vorträgen von Fachleuten wurde auch der digitale Veranstalterleitfaden des Landkreises vorgestellt.

Teilgenommen an der kostenlosen Infoveranstaltung haben rund 40 Interessierte aus verschiedenen Vereinsbereichen. Katrin Bloch von der Servicestelle Ehrenamt stellte als Einstieg den digitalen Veranstaltungsleitfaden des Landkreises vor. Anhand eines Fragebogens, der individuelle Sachverhalte der Veranstaltung erfasst, werden in einer Übersicht automatisch alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt und können heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Veranstalterleitfaden bietet auch die Auswahl nach Themen oder Schlagwörtern wie beispielsweise Ausschank, Lebensmittelsicherheit oder Gema. Die einzelnen Seiten geben dann ausführliche Informationen, zeigen die notwendigen Aufgaben und Fristen auf und benennen zuständige Ansprechpartner in Ämtern und Behörden. Der kostenlose Veranstalterleitfaden ist im Internet unter https://veranstalterleitfaden.ostallgaeu.de zu finden.

Eine öffentliche Veranstaltung muss in der Gemeinde oder Stadt angemeldet werden. Hans Brugger vom Markt Unterthingau berichtete, welche Anträge hier erforderlich sind und welche Kosten entstehen. Ratsam sei eine erste Kontaktaufnahme mindestens drei Monate vor der Veranstaltung. Auf die verschiedenen Bereiche des Jugendschutzes ging Luca Eckermann, Jugendschutzbeauftragte des Landkreises, ein. Sie erläuterte Themen wie Alkoholausschank, altersbedingte Einlasskontrollen oder Konsum und Abgabe von Zigaretten. Je nach Ort der Veranstaltung und Personenanzahl sind Bestimmungen zum Personen- und Brandschutz einzuhalten. Baukontrolleur Otto Kindermann vom Staatlichen Bauamt im Landratsamt stellte die verschiedenen Anträge und Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit der Besucher anhand des Veranstalterleitfadens vor. Besonders wichtig sei die Einhaltung von Fristen, damit im Vorfeld ausreichend Zeit bestehe, um gemeinsam Lösungen für zu klärende Sachverhalte zu finden.

Für welche Bereiche die Polizei zuständig ist, erläuterte Ernst Konnerth, Polizeihauptkommissar und stellvertretender Leiter der Inspektion Marktoberdorf. Dazu gehören unter anderem die Lärmbelästigung, der Jugendschutz oder der Ausschank von Alkohol. Laut Konnerth könne der übermäßige Konsum von Alkohol zur Enthemmung, Aggression oder zum Kontrollverlust führen, was im Dienst vermehrt festgestellt werde. 60 Prozent der Gewaltdelikte fänden unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen statt. Die Polizei sei als einzige Behörde bei der Veranstaltung vor Ort und kontrolliere die Einhaltung der Auflagen. Für eine sichere und störungsfreie Veranstaltung plädierte Konnerth für ein Kooperationsgespräch mit allen beteiligten Akteuren.

Im Anschluss stellten sich die Fachleute für noch offene Fragen zur Verfügung. Zusammenfassend stellte Irmgard Altenberger von der Servicestelle Ehrenamt als Kernbotschaft noch einmal heraus, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu den Behörden und die Abstimmung in einem persönlichen Gespräch meist zu guten Lösungen führe. Markus Schindele von der Musikkapelle Aitrang, die kommendes Jahr im ASM-Bezirk IV Marktoberdorf das Bezirksmusikfest veranstaltet, fand „die positive Einstellung und das Beratungsangebot der Referenten sehr gut und es wurden einem die Befürchtungen genommen, mit den Behörden in Kontakt zu treten“.

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Verwaltungsgerichte

Der Landkreis Ostallgäu sucht Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme des Ehrenamts als Verwaltungsrichterin bzw. Verwaltungsrichter haben. Bei den bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wirken zum Teil ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Entscheidungen mit. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, wirken Laienrichter neben den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit. Die Kammern der Verwaltungsgerichte entscheiden z.B. im Rahmen einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und -richtern sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter mit und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung wie diese.

Zuständig für den Landkreis Ostallgäu ist das Bayerische Verwaltungsgericht in Augsburg. Die Amtszeit der gegenwärtig tätigen ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter endet am 31.03.2025. Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen für den Wahlausschuss am Verwaltungsgericht eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme des Ehrenamts als Verwaltungsrichterin oder Verwaltungsrichter für den Zeitraum 2025 bis 2030 haben, schicken Sie uns bitte die Erklärung zu den Voraussetzungen und die Erklärung zur Verfassungstreue (diese erhalten Sie im Rathaus) bis zum 01.08.2024 unterschrieben an: Landratsamt Ostallgäu, Abteilung I, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf

Der Kreistag entscheidet anschließend über die Vorschlagsliste. Diese wird an das Verwaltungsgericht weitergeleitet, wo ein Wahlausschuss aus allen Vorschlagslisten der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich des Verwaltungsgerichts Augsburg dann die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für den Zeitraum 2025 bis 2030 bestimmt.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration:

https://www.vgh.bayern.de/mam/service/richterliches_ehrenamt_broschuere_bfrei3.pdf

Text: Landratsamt Ostallgäu