(Sitzung vom 16.12.2025)
| 1. | Mitteilungen: |
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| Bürgermeister Pfefferer teilte Folgendes mit: |
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| Erdaushubdeponie Monheim – Waldpflegearbeiten: |
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| Im südlichen Teil der bestehenden Erdaushubdeponie seien in den kommenden Wochen Waldpflegearbeiten und ein teilweiser Wintereinschlag geplant. |
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| Errichtung einer sog. Bauzaunwerbung: |
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| Von verschiedenen ortsansässigen Vereinen sei der Wunsch geäußert worden, dass diese über im Stadtgebiet aufgestellte Bauzaunwerbung auf ihre Veranstaltungen hinweisen können. Aufgrund der derzeitigen Inhalte der Plakatierungssatzung und der Gestaltungssatzung sei die Möglichkeit solche Bauzaunwerbung anzubringen sehr eingeschränkt. Die Verwaltung werde nochmals ein Gespräch mit den Vereinsvertretern suchen und die entsprechenden Änderungswünsche dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorlegen. |
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| Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung: |
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| Im Rahmen der Städtebauförderung habe die Stadt Monheim zwei Schlussbescheide der Regierung von Schwaben erhalten: |
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| a) Neugestaltung der Nadlergasse |
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| Die Gesamtkosten für die Neugestaltung der Nadlergasse (Straßenbau) haben sich auf rund 289.391,00 € belaufen. Hiervon förderfähig seien gemäß Schlussbescheid 185.000,00 €. Die gewährte Zuwendung betrage 111.000,00 €, was einer 60 %igen Förderung entspreche. |
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| b) Fassadensanierung südlicher Torturm |
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| Die Gesamtkosten für die Sanierung der Fassade des südlichen Torturms haben sich auf rund 33.313,00 € belaufen. Hiervon förderfähig seien gemäß Schlussbescheid 30.000,00 €. Die gewährte Zuwendung betrage 18.000,00 €, was einer 60 %igen Förderung entspreche. |
| 2. | Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung: |
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| Bürgermeister Pfefferer gab folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 25.11.2025 bekannt: |
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| Änderung der Richtlinien der Stadt Monheim zur Vergabe von Baugrundstücken |
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| Der Stadtrat der Stadt Monheim habe zugestimmt, die „Richtlinien der Stadt Monheim zur Vergabe von Baugrundstücken (Stand: 25.11.2025)“ ab sofort zu ändern. Die geänderten Richtlinien seien auf der Homepage der Stadt Monheim unter > >Wirtschaft> >Wohnen und Bauen> >Bauplätze einsehbar. |
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| Änderung der Förderrichtlinien zur Förderung des Einbaus einer Regenwasserzisterne der Stadt Monheim Der Stadtrat der Stadt Monheim habe zugestimmt, das Antragsformular zum „Förderprogramm für Regenwasserzisternen“ zu ändern. Das neue Formular sei auf der Homepage der Stadt Monheim einsehbar. |
| 3. | Bebauungsplan "Am Altweiherweg - 1. Änderung und Erweiterung", Gmk. Monheim; Behandlung der während der Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGBgebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024: |
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| Die zu diesem Tagesordnungspunkt anwesende Frau Reimlinger-Herz, Planungsbüro Godts, trug dem Gremium die von den „Trägern öffentlicher Belange“ und von Privatpersonen schriftlich eingereichten Einwände gegen die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Altweiherweg“ vor. Insgesamt seien von den 22 angefragten „Trägern öffentlicher Belange“ 3 Rückmeldungen eingegangen. Von Seiten der Bevölkerung seien 6 zum Teil sehr ausführliche und sich teilweise wiederholende Stellungnahmen eingegangen. |
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| Die Mitglieder des Stadtrates nahmen die jeweiligen Stellungnahmen zur Kenntnis, stimmten der vorgetragenen Abwägung zu und beauftragte die Verwaltung die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Altweiherweg“ ortsüblich öffentlich bekanntzumachen. Anschließend an die Beschlussfassung teilte Bürgermeister Pfefferer in einer persönlichen Stellungnahme mit, dass der Stadtrat aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches zur Abwägung der vorgebrachten Einwände auf „sachlich und neutraler Ebene“ rechtlich verpflichtet sei. Abseits dieser sachlichen Diskussion sei es völlig legitim, dass die Änderung des Bebauungsplanes und die sich hieraus ergebenden Veränderungen durch die Anwohner auch auf einer emotionalen Ebene diskutiert werden. Ungeachtet dieser Diskussion auf emotionaler Ebene sei jedoch zusammenfassend nochmals auf folgende Punkte hinzuweisen: |
| - | Die Mitglieder des Stadtrates haben sich letztlich aufgrund der Ansiedlung einer Tagespflege für die Änderung des Bebauungsplans entschieden. |
| - | Das Baugesetzbuch sehe ausdrücklich eine sachliche und neutrale Abwägung der vorgebrachten Einwände vor. |
| - | Der Investor habe entgegen seiner ursprünglichen Planungen die Firsthöhe von max. 15,5 m auf max. 13 m reduziert. Diese Reduzierung sei sicherlich auch Ergebnis der im Jahr 2022 mit den Anwohnern geführten Diskussionen. |
| 4. | Industriegebiet "Südlich der Wemdinger Straße II" - Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Südlich der Wemdinger Straße II" - Aufstellungsbeschluss mit Freigabe der Entwurfsplanunerufung des/der Gemeindewahlleiters/in und dessen/deren Stellvertretung für die Kommunalwahl 2026 |
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| Stadtbaumeister Meyer informierte die Mitglieder des Stadtrates, dass ein Unternehmen auf seinem zukünftigen Gewerbegrundstück die Errichtung eines 35 m hohen Werbepylon plane. Nach den derzeitigen Festsetzungen des für diesen Bereich gültigen Bebauungsplanes sei derzeit die Errichtung eines Werbepylon mit einer maximalen Höhe von 16 m zulässig. |
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| Abschließend stimmten die Mitglieder des Stadtrates den vorgetragenen Änderungen des Bebauungsplanes zu. |
| 5. | Jahresrückblick |
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| Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes blickte Bürgermeister Pfefferer auf das Jahr 2025 zurück. Dieser Jahresrückblick ist in dieser Ausgabe der Stadtzeitung veröffentlicht. |