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Monheimer Stadtzeitung
Ausgabe 15/2025
Berichte aus dem Rathaus
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Berichte aus dem Rathaus

(Sitzung vom 08.07.2025)

1.

Mitteilungen:

Bürgermeister Pfefferer teilte im Rahmen des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung Folgendes mit:

Erklärung der Stadt Monheim zum Grundstücksverkauf der Stadt Monheim an Herrn Jörg-Josef Pfefferer im Gewerbegebiet Monheim

Herr Jörg-Josef Pfefferer verbreite aktuell über eine Homepage, Instagram und You-Tube eine unzutreffende Darstellung zu den Vorgängen um den Grundstücksverkauf der Stadt Monheim an Herrn Jörg-Josef Pfefferer im Gewerbegebiet Monheim und die Ausübung des Rückkaufsrechts durch die Stadt.

Die Stadt Monheim stelle hierzu klar: Der Grundstücksverkauf der Stadt Monheim an Herrn Josef-Pfefferer sei auf der Grundlage einer Präsentation Herrn Pfefferers zur Errichtung einer Groß-Tankstelle mit mehreren Zapfsäulen, Autogas-E-Ladestation, Autowaschpark, Reimporthandel sowie eventuell einer Kfz-Werkstatt und eines gesicherten gebührenpflichtigen LKW-Parkplatzes im Gewerbegebiet durchgeführt worden. Diese Ansiedlung sei – wie in kommunalen Kaufverträgen üblich – mit einer Bauverpflichtung abgesichert.

Durch drei Gerichte – das Landgericht Augsburg, das Oberlandesgericht München und den Bundesgerichtshof – sei die Rechtsauffassung der Stadt Monheim bestätigt worden, dass Herr Jörg-Josef Pfefferer seiner vertraglichen Bau- und Ansiedlungsverpflichtung zur Errichtung einer Groß-Tankstelle nicht nachgekommen sei. Die Stadt Monheim habe daher, durch drei Instanzen bestätigt, zu Recht ihr Wiederkaufsrecht ausgeübt.

Unzutreffend sei insbesondere, dass die Stadt nicht zu Verhandlungen bereit gewesen sei. Obwohl die Stadt bereits die erste und zweite Instanz gewonnen habe, habe sie wiederholt angemessene Vergleichsangebote gegenüber Herrn Jörg-Josef Pfefferer unterbreitet. Es sei Herr Jörg-Josef Pfefferer gewesen, der auf seiner Maximalforderung bestanden, den Prozess bis in die letzte Instanz geführt und diesen verloren habe.

Die Stadt Monheim sehe keinen Anlass, das rechtskräftig durch den BGH entschiedene Verfahren über eine öffentliche Berichterstattung fortzusetzen.

Landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Flächen im Wasserschutzgebiet Brunnen Monheim 2:

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen (AELF) habe vor Erntebeginn das Wasserschutzgebiet Monheim begutachtet. Hierbei seien keinerlei Dungstätten zur Lagerung von Festmist sowie keine Silohaufen vorgefunden worden. Alle Feldstücke seien, so das AELF, in guter fachlicher Praxis gedüngt worden.

Die Bewirtschafter der jeweiligen Grundstücke haben durch die sorgfältige Bewirtschaftung und die Einhaltung der Festsetzungen des Wasserschutzgebietes erheblichen Anteil zur Sicherung der Qualität des Trinkwassers der Stadt Monheim.

Hierfür bedanke sich die Stadt Monheim öffentlich bei den jeweiligen Landwirten, denn nur bei Aufrechterhaltung der entsprechenden Trinkwasserqualität sei es möglich, dass die Stadt Monheim auf langfristige Sicht eine eigenständige Trinkwasserversorgung aufrechterhalten könne.

Auszahlung der Zuwendung für die Pumptrackanlage Monheim

Der Stadt Monheim sei eine Zuwendung des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) in Höhe von 76.500,00 € für das Vorhaben „Pumptrack Stadt Monheim“ aus einer LEADER-Förderung ausbezahlt worden.

2.

Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung:

Bürgermeister Pfefferer gab folgende Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 03.06.2025 bekannt:

Anwesen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 52, Gmk. Flotzheim, Hauptstraße 44 – Auftragsvergabe zum Abbruch

Der Stadtrat habe zugestimmt, den Auftrag für den Abriss des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 52, Gmk. Flotzheim, Hauptstraße 44, an die Fa. PORO Tiefbau GmbH, Rappenfeldstraße 11, Monheim, zum theoretischen Angebotspreis i. H. v. 16.660,00 € (brutto) zu vergeben.

Sanierung Vogtstraße 13 – Auftragsvergabe für Nachtrag 1, Baumeisterarbeiten

Der Stadtrat habe zugestimmt, eine Nachtragsvereinbarung durch das Bauunternehmen Johann Failer, Göllingen 6, Bissingen, welche eine zusätzliche Vergütung nach Anlage 1 i. H. v. 8.347,85 € (brutto) beinhaltet, anzunehmen.

3

Niederlegung des Stadtrat-Mandates durch Andreas Pelzer:

Stadtrat Andreas Pelzer teilte mit, dass er zusammen mit seiner Familie seinen Wohnsitz verändere und er deshalb aus dem Stadtrat ausscheiden müsse. In einer persönlichen Stellungnahme bedankte er sich bei den Bürgerinnen und Bürgern, den Mitgliedern des Stadtrates und der Verwaltung für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. In der anschließenden Abstimmung stimmte der Stadtrat der Niederlegung des Stadtratsmandates mit Wirkung vom 09.07.2025 zu.

Bürgermeister Pfefferer bedauerte den Rücktritt von Stadtrat Andreas Pelzer.

Mit der vorgenannten Beschlussfassung wurde die Verwaltung beauftragt von der Listennachfolgerin Kathrin Böswald die Erklärung über die Annahme der Wahl als Stadtrat einzuholen.

4.

Einteilung der Stimm- und Briefwahlbezirke für die Kommunalwahl 2026:

Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Pfefferer stimmt der Stadtrat zu, für die am 08.03.2026 stattfindende Kommunalwahl 4 Urnenwahlbezirke

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Monheim 1 / Stadthalle Foyer

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Monheim 2 / Kreuzwirt

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Monheim 3 / Rehau, Weilheim (Wahllokal) und Wittesheim

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Monheim 4 / Flotzheim (Wahllokal) und Itzing

sowie 9 Briefwahlbezirke zu bilden.

5.

Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2026:

Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Pfefferer legte der Stadtrat das sog. Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer der jeweiligen Stimmbezirke auf 75,00 € fest.

6.

Änderung des Schulsprengels durch die geplante Auflösung der Mittelschule Deiningen:

Der Stadtrat nahm ein Schreiben des staatlichen Schulamts des Landkreises Donau-Ries zur Kenntnis, das die Auflösung der Mittelschule Deiningen zum Ende des Schuljahres 2025/2026 zum Inhalt hatte und stimmte dieser zu.

7.

Erlass einer "Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Monheim":

Von Seiten der Verwaltung wurde ausgeführt, dass die derzeit gültige Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Monheim im Jahr 2009 in Kraft getreten sei. In dieser Satzung sei geregelt, für welche „Einsätze“ die Stadt Monheim einen Aufwendungs- und Kostenersatz gelten machen könne.

Es wurde angeführt, dass ein solcher Kostenersatz bei sämtlichen Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehren, wie z. B. Bekämpfung eines Schadenfeuers im Brandfall nicht geltend gemacht werde.

Der Stadtrat stimmt dem Erlass der entsprechenden Satzung zu.

8.

Erlass einer "Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)":

Stadtbaumeister Meyer führte aus, dass im Rahmen des Modernisierungsgesetzes der Freistaat Bayern auch neue Regelungen zur Stellplatzsatzung getroffen habe. Nach seinen Ausführungen stimmte der Stadtrat zu, mit Wirkung ab dem 01.10.2025 eine neue Stellplatzsatzung für Kraftfahrzeuge zu erlassen.

9.

Mitteilung von Bürgermeister Pfefferer:

Bürgermeister Pfefferer teilte mit, dass er anlässlich der am 08.03.2026 stattfindenden Kommunalwahl nicht mehr als Erster Bürgermeister der Stadt Monheim kandidieren werde.