1. Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Monheim über den Neubau einer Querungshilfe am östlichen Ortseingang von Monheim
Der Stadtrat hat der vorgelegten Vereinbarung zugestimmt, in der in den wesentlichen Positionen die Kosten für den Neubau der Querungshilfe sich das staatliche Bauamt (Freistaat Bayern) und die Stadt Monheim 50 % zu 50 % geteilt haben.
2. Schreiben Bayerisches Rotes Kreuz; voraussichtliche Belegung des Waldkindergartens „Mandele-Dachse“ für das Kita-Jahr 2023/2024
Nach den vorliegenden Anmeldungen konnten 8 Anträge beim Waldkindergarten nicht berücksichtigt werden, wobei im städtischen Kindergarten noch Plätze für 24 Kinder zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen wird es sicher auch in den nächsten 3 Jahren keine Überbelegung im Kindergarten ergeben.
Aufgrund der vorstehenden Fakten hat der Stadtrat beschlossen, die Entscheidung über die Notwendigkeit der Errichtung einer weiteren Waldkindergartengruppe um 1 Jahr zurückzustellen.
Mit dem Neuerlass der Satzung wurde die Alterszuordnung für Kinder und Jugendliche neu festgelegt, das Pfand für den Coin gestrichen und dafür bei Verlust eine Gebühr von 20,00 € mit aufgenommen. Die Gebühren selbst wurden nicht verändert.
Neu eingeführt wurde die „Sportkarte“ mit 2,50 € bei Eintritt ins Bad 1,5 Stunden vor Betriebsende.
1. Beschluss über die vereinfachte Umlegung für die „Katasterneuvermessung Teil II“, Gemarkung Warching
Der Stadtrat hat den Beschluss über die Durchführung der vereinfachten Umlegung für die Katasterneuvermessung Teil II in der Gemarkung Warching gefasst.
2. 6. Änderung des Bebauungsplanes „Zur Brandkapelle“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss
Für die Bebauungsplanänderung war lediglich die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers eingegangen, der verschiedene Äderungsanträge und Empfehlungen beantragt hat. Diese wurden vom Stadtrat im Rahmen der Abwägung zurückgewiesen und zugleich der Satzungsbeschluss über die 6. Änderung gefasst. Die Änderung tritt mit Bekanntmachung in Kraft.