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Monheimer Stadtzeitung
Ausgabe 20/2024
Berichte aus dem Rathaus
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Berichte aus dem Rathaus

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Monheim

Aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Monheim folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Monheim vom 27.07.2022:

§ 1

Der Absatz 2 des § 5 (Gebührensatz) der Satzung erhält folgende Fassung:

Für jeden angefangenen Monat werden ab Beginn des Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, folgende Gebühren einschließlich Spielgeld erhoben:

1. Kind der Personensorge-berechtigten

114,00 €

120,00 €

132,00 €

144,00 €

156,00 €

168,00 €

180,00 €

§ 2

Der Absatz 3 des § 5 (Gebührensatz) der Satzung erhält folgende Fassung:

Für jeden angefangenen Monat werden für Kinder im Kindergarten bis zum Monat vor dem 3. Geburtstag sowie für Kinder in den Krippengruppen bis zum Ende des Kindergartenjahres, folgende Gebühren einschließlich Spielgeld erhoben:

§ 3

(1) Die 1. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Monheim, 30.09.2024
Stadt Monheim
Pfefferer
Erster Bürgermeister