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Monheimer Stadtzeitung
Ausgabe 22/2024
Berichte aus dem Rathaus
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Berichte aus dem Rathaus

(Sitzung vom 22.10.2024)

1. Mitteilungen

Erster Bürgermeister Pfefferer teilte dem Stadtrat mit, dass im Rahmen der „kleinen Dorferneuerung Flotzheim“ die Stadt Monheim einen Zuschuss aus dem ELER-Programm 2014-2020 erhalten habe. Dieser Zuschuss habe sich auf ursprünglich 968.096,22 € belaufen, hiervon sei jedoch ein Betrag i. H. v. 96.806,42 € nicht ausbezahlt worden, da eine in den Förderrichtlinien vorgesehene Abfrage aus dem Wettbewerbsregister von Seiten der Stadt Monheim nicht durchgeführt worden sei.

Mit Schreiben vom 09.10.2024 habe das „Amt für ländliche Entwicklung“ nunmehr mitgeteilt, dass die Kürzung aufgehoben worden sei und der einbehaltene Differenzbetrag i. H. v. 96.806,42 € an die Stadt Monheim überwiesen werde.

2. Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Erhalt des Monheimer Stadtwaldes in seiner jetzigen Form“

Erster Bürgermeister Pfefferer informierte die Anwesenden, dass der von der Bürgerinitiative zum „Erhalt des Monheimer Stadtwaldes“ eingereichte Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens „Erhalt des Monheimer Stadtwaldes in seiner jetzigen Form“ durch die Verwaltung sowohl formell als auch materiell geprüft worden sei. Aufgrund dieser Prüfung empfehle die Verwaltung dem Stadtrat das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Anschließend fasste das Gremium, mit einem Abstimmungsergebnis 19:1, folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Monheim stimmt zu, dass der Antrag auf Bürgerbegehren „Erhalt des Monheimer Stadtwaldes in seiner jetzigen Form“ mit der Fragestellung „Sind sie dafür, dass der Monheimer Wald (insbesondere das Gebiet: Gemarkungsnummer 1921 Flurstücksnummer 17) so erhalten bleibt, wie er ist?“, welcher am 26.09.2024 um 17:00 Uhr bei der Stadt Monheim eingereicht wurde, nach Art. 18 a Abs. 8 GO zulässig ist.

Die Kurzbezeichnung lautet: „Erhalt des Stadtwaldes statt dortiger Deponie-Errichtung“

3. Durchführung eines Ratsbegehrens zur Errichtung einer DK-0 Deponie

a) Ratsbegehren – Abstimmungsfrage

Erster Bürgermeister Pfefferer erläuterte dem Gremium, dass der Stadtrat die Möglichkeit habe, bzgl. der Errichtung einer DK-0 Deponie die Durchführung eines Ratsbegehrens zu beschließen. Somit könne den Bürgerinnen und Bürgern eine alternative Fragestellung zur Fragestellung des Bürgerbegehrens geboten werden. In diesem Falle sei dann neben der Abstimmungsfrage des Bürgerbegehrens auch die Abstimmungsfrage des Ratsbegehrens auf dem entsprechenden Abstimmungsschein abgedruckt.

Hierzu fasste der Stadtrat dann einstimmig folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Monheim stimmt der Durchführung eines Ratsbegehrens bzgl. der Errichtung einer DK-0-Deponie östlich der bestehenden Deponie und südlich des „Roßköpfle-Weihers“ mit folgender Fragestellung zu:

Kurzbezeichnung:

Errichtung einer DK-0-Deponie!

Fragestellung:

Sind Sie dafür, dass im Bereich östlich der bestehenden Deponie und südlich des „Roßköpfle-Weihers“ (auf Teilflächen aus den Grundstücken Fl.-Nrn. 1921/15 u. 1921/17, Gem. Monheim) eine DK-0-Deponie entstehen wird, das zur Genehmigung durchzuführende Verfahren sich auf eine Fläche von 7,5 ha erstrecken wird und die tatsächliche Gründung der DK-0-Deponie sich auf 3 Bauabschnitte erstrecken wird?

b) Bürgerentscheid – Stichfrage

Erster Bürgermeister Pfefferer führte hierzu aus, dass für den Fall, dass die Fragestellung des Ratsbegehrens sowie die Fragestellung des Bürgerbegehrens in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet werde, dann die auf dem Abstimmungsschein enthaltene Stichfrage für den Ausgang des Bürgerentscheids ausschlaggebend sei.

Hierzu erging durch das Gremium folgende Beschlussfassung:

Der Stadtrat der Stadt Monheim stimmt folgender Stichfrage bzgl. der Durchführung eines Bürgerentscheids „Errichtung einer DK-0-Deponie östlich der bestehenden Deponie und südlich des „Roßköpfle-Weihers“ zu:

Bürgerentscheid 1:

Errichtung einer DK-0-Deponie

Bürgerentscheid 2:

Erhalt des Stadtwaldes statt Deponie-Errichtung

c) Bürgerentscheid – Terminierung

Auf Vorschlag durch Ersten Bürgermeister Pfefferer legte der Stadtrat den Abstimmungstag zur Durchführung des Bürgerentscheids auf den 12.01.2025 fest.

d) Bürgerentscheid – Abstimmungsausschuss

Abschließend zu diesem „Themenblock“ bestimmt der Stadtrat die Mitglieder des sog. Abstimmungsausschusses, dem der Erste Bürgermeister, 3 Vertreter aus dem Stadtrat sowie 1 Vertreter der Bürgerinitiative angehören. Erster Bürgermeister Pfefferer informierte hierzu, dass der Abstimmungsausschuss die Aufgabe habe, das endgültige Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheides festzustellen.

4. Festlegung und Erhebung eines Vorauszahlungsbetrages für die Straße „Am Hag“, Gmk. Kölburg

Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Pfefferer stimmte das Gremium zu, für die Herstellung der Erschließungsanlagen „Am Hag“, Gmk. Kölburg, von den Anliegern eine Vorauszahlung i. H. v. 20,00 €/m² einzuheben.