(Sitzung vom 21.10.2025)
| 1. | Mitteilungen: | |
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| Bürgermeister Günther Pfefferer teilte Folgendes mit: | |
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| Errichtung von Windkraftanlagen im Gebiet der Stadt Monheim: | |
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| Das Thema „Errichtung von Windkraftanlagen“ sei in verschiedenen öffentlichen Sitzungen des Stadtrates bereits behandelt worden. Wie dort angesprochen, seien die Regionalen Planungsverbände gesetzlich verpflichtet, zunächst bis zum 31.12.2027 1,1%, anschließend bis zum 31.12.2032 1,8% ihres Planungsgebietes mit Vorrangflächen für die Windkraft zu überplanen.Vorrangfläche in diesem Zusammenhang bedeute, dass dort Betreiber von Windkraftanlagen ohne Zustimmung der jeweiligen Kommune und grundsätzlich ohne Höhenbeschränkung Windkraftanlagen errichten können. Wie mitgeteilt, haben die Entwürfe des Regionalen Planungsverbandes Augsburg (RPA) vorgesehen, auf 5,5% der Fläche von Monheim solche Vorrangflächen auszuweisen. | |
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| Am 17.09.2025 habe eine Sitzung des Regionalen Planungsverbandes Augsburg (RPA) bzgl. der Thematik „Ausweisung von Vorrangflächen für die Windkraft“ stattgefunden. Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes seien die stimmberechtigten Mitglieder des RPA mehrheitlich dafür gewesen, dass Flächen | |
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| 1. | auf denen im Flächennutzungsplan Windkraftanlagen festgesetzt seien, oder |
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| 2. | die mit einem Bebauungsplan überplant seien, der Windkraftanlagen zulasse, oder |
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| 3. | auf denen im Rahmen der Privilegierung Windkraftanlagen errichtet worden seien, auf die geforderte Vorrangfläche von 1,1% bzw. 1,8% angerechnet werden. |
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| Da die bereits vorhandenen Flächen, die über eine vorgenannte Bauleitplanung zur Errichtung für Windkraftanlagen verfügen, größer als der geforderte Flächenanteil i. H. von 1,1% des Planungsgebietes sei, habe der RPA seine gesetzliche Verpflichtung zur Ausweisung der entsprechenden Vorrangflächen zum 31.12.2027 als zunächst erfüllt angesehen. | |
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| Nach Rückmeldung des LRA Donau-Ries, Abt. Immissionsschutz, seien aufgrund des vorgenannten Beschlusses interessierte Betreiberfirmen auch nicht berechtigt, auf das baurechtliche Instrument der Privilegierung zurückzugreifen. Somit sei es nun zunächst, bis mindesten 31.12.2032, nicht möglich, dass Windkraftanlagen ohne Beteiligung der jeweiligen Kommune errichtet werden. | |
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| Anzumerken sei, dass im Flächennutzungsplan der Stadt Monheim bereits eine Fläche von ca. 32 ha als Sondergebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen sei. Diese befinde sich nördlich des Stadtteils Wittesheim. | |
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| Abschließend betonte Bürgermeister Pfefferer, dass das „Schreckgespenst“ Vorrangflächen auf jeden Fall zunächst einmal abgewendet worden sei. Es sei erfreulich, dass die erheblichen Bemühungen der Stadt Monheim und die der angrenzenden Kommunen und die Einwände gegen die Ausweisung der Vorrangflächen erfolgreich gewesen seien, da die Ausweisung der Vorrangflächen mitunter die Errichtung von ca. 25 Windkraftanlagen im Stadtgebiet, ohne Zustimmung der Stadt Monheim, bedeutet hätte. | |
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| Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 301, Gmk. Weilheim: | |
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| Den Antrag einer Betreiberfirma auf Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 301, Gmk. Weilheim, habe der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 26.03.2024 abgelehnt. Aufgrund der damaligen baurechtlichen Bestimmungen sei diese Ablehnung möglich gewesen. Zwischenzeitlich sei u. a. auch das Baurecht durch das sog. Modernisierungsgesetz des Freistaats Bayern geändert worden. Aufgrund dieser Änderung sei es seit dem 01.01.2025 möglich, auf Grundstücken z. B. entlang einer Bahnlinie PV-Freiflächenanlagen zu errichten. Deshalb sei durch das LRA Donau-Ries, Abt. Bauwesen, der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Nebenanlagen (Trafostation und Einfriedung) auf dem vorgenannten Grundstück auf Basis der Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB zugestimmt worden. Eine Zustimmung oder Beteiligung der jeweiligen Kommune sei hier gesetzlich nicht mehr vorgesehen. | |
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| Ergebnis der Bündelausschreibung für die Stromlieferung für die Jahre 2026 – 2027 | |
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| Die sog. Bündelausschreibung für Stromlieferungen, an der sich die Stadt Monheim beteiligt habe, habe ab dem 01.01.2026 – 31.12.2027 einen gültigen Arbeitspreis i. H. von 8,963 ct/kWh netto, zzgl. Netzkosten, Steuern, Abgaben und sonstigen hoheitlich auferlegten Belastungen ergeben. | |
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| Der derzeit gültige Arbeitspreis, der für den Lieferzeitraum 2023 – 2025 zu entrichten sei, betrage 42,216 ct/kWh netto. | |
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| Im Kalenderjahr 2024 seien die städtischen Gebäude und Liegenschaften mit insg. 1.846.139 kWh Strom versorgt worden. Bei einem angenommenen gleichbleibenden Stromverbrauch ergeben sich beim Arbeitspreis somit Einsparungen beim Strombezug i. H. von ca. 600.000 € (netto). | |
| 2. | Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung: | |
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| Bürgermeister Pfefferer gab bekannt, dass der Stadtrat der Stadt Monheim in seiner Sitzung vom 16.09.2025 beschlossen habe, die Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Kommunalen Wärmeplanung für Monheim an die Firma Lechwerke AG, Augsburg, zum theoretischen Angebotspreis in Höhe von 28.000,00 € (brutto) zu vergeben. | |
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| Weiter habe der Stadtrat zugestimmt, dass falls sich die Gemeinden Daiting, Rögling und Tagmersheim für ein sog. Konvoi-Verfahren mit Beauftragung der Firma Lechwerke AG aussprechen, die Kommunale Wärmeplanung im Konvoi-Verfahren durchgeführt werde. Der Angebotspreis reduziere sich durch die Konvoi-Beauftragung anteilig für die Stadt Monheim auf 17.854,12 € (brutto). | |
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| Zur Erklärung führte Bürgermeister Pfefferer aus, dass der Gesetzgeber durch das Wärmeplanungsgesetz alle Kommunen dazu verpflichtet habe, eine Kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Die KWP für Monheim müsse aufgrund der Einwohnerzahl bis zum 30.06.2028 abgeschlossen sein. Die KWP sei als keine konkrete Netzplanung anzusehen, sie sei vielmehr eine unverbindliche Fachplanung, die Orientierungs- und Planungsarbeit vornehme, auf die dann interessierte Unternehmen, die an der Erstellung eines Leitungsnetzes interessiert seien, z. B. Gasversorger, Nahwärmeversorger usw., zurückgreifen können. | |
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| Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebe sich, dass das Gesetz die Kommunen nicht dazu verpflichte, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung auszubauen oder zu betreiben. Gleichzeitig seien die Bürger auch nicht verpflichtet, die dann in der KWP vorgeschlagene und ausgewiesene Wärmeversorgungsart zu nutzen. | |
| 3. | Benennung eines Feldgeschworenen im Stadtteil Itzing: | |
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| Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes stimmten die Mitglieder des Stadtrates zu, Herrn Patrick Schauer, Itzing, als neuen Feldgeschworenen für den Stadtteil tzing zu bestimmen. | |
| 4. | Friedhofsangelegenheiten: | |
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| 4.1. | Änderung der Friedhofssatzung – Die Möglichkeit, eine Bestattung am Sonntag oder an einem Feiertag durchzuführen |
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| Bürgermeister Pfefferer informierte das Gremium, dass in der Friedhofssatzung der Stadt Monheim, die auch die Friedhöfe der Stadtteile beinhalte, keine einschränkende Regelung enthalten sei, so dass nach der derzeitigen Friedhofssatzung Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen sowohl an Sonntagen als auch an Feiertagen zulässig seien. |
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| Nach ausführlicher Diskussion lehnte es das Gremium ab, dass an Sonntagen und Feiertagen Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen auf den Friedhöfen der Stadt Monheim durchgeführt werden können. |
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| 4.2. | Änderung der Friedhofssatzung - Belegung von Grabstätten (§ 9 Friedhofssatzung) |
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| Bei diesem Tagesordnungspunkt stimmten die Mitglieder des Stadtrates dafür, § 9 der Friedhofs- und Bestattungssatzung zu ändern, so dass zukünftig |
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| Einzelgräber mit | |
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| 2 Erdbestattungen und 2 Urnenbeisetzungen |
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| oder 1 Erdbestattung und 3 Urnenbeisetzungen |
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| oder 4 Urnenbeisetzungen |
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| und Doppelgräber mit | |
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| 4 Erdbestattungen und 4 Urnenbeisetzungen |
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| oder 3 Erdbestattungen und 5 Urnenbeisetzungen |
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| oder 2 Erdbestattungen und 6 Urnenbeisetzungen |
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| oder 1 Erdbestattung und 7 Urnenbeisetzungen |
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| oder 8 Urnenbeisetzungen |
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| belegt werden können. | |
| 4.3. | Änderung der Gebührensatzung Friedhof- und Bestattungswesen - Umbettung einer Urne aus einer Urnenstele in ein Erdsammelgrab | |
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| Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes stimmte das Gremium zu, dass für die „Umbettung einer Urne aus einer Urnenstele in ein Erdsammelgrab“ eine Gebühr i. H. von 50,00 € erhoben wird. | |
| 4.4. | Änderung der Gebührensatzung Friedhof- und Bestattungswesen - Öffnen und Schließen des Aufbahrungsraumes oder der Leichenhäuser in den Stadtteilen | |
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| Bei diesem Tagesordnungspunkt stimmte der Stadtrat zu, dass für „Zusätzliches Öffnen und Schließen des Aufbahrungsraumes oder der Leichenhäuser in den Stadtteilen“ eine Gebühr i. H. von 25,00 € erhoben wird. | |
| 4.5. | Ausweisung von Grabstätten für Sozialbestattungen | |
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| Bürgermeister Pfefferer führte aus, dass bisher bzgl. der sog. Sozialbestattungen weder durch Stadtratsbeschluss noch per Satzung Regelungen getroffen seien. Bei den in der Vergangenheit durchgeführten sog. Sozialbestattungen sei unterschiedlich gehandelt worden. Hier seien Verstorbene sowohl in einer Urne in einem Urnengrab als auch in einer Urne in einer Urnenkammer beigesetzt worden. | |
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| Der Stadtrat stimmt folgender zukünftiger Vorgehensweise zu: | |
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| 1. | Sozialbestattungen werden ausschließlich im Friedhof der Kernstadt Monheim durchgeführt. |
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| 2. | Sozialbestattungen werden nur als Urnenbestattung durchgeführt. |
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| 3. | Die Urne wird in einem Erdsammelgrab beigesetzt. |
| 4.6 | Anlegen von Grünflächen im Friedhofsbereich: |
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| Stadtbaumeister Meyer informierte, dass aufgrund der Einschränkungen zur Erdbestattung im alten Friedhofsteil und der allgemeinen Tendenz zur Urnenbestattung immer mehr Gräber auf dem Friedhof Monheim aufgelöst werden. Dies führe dazu, dass immer mehr freie Flächen in diesem Teil des Friedhofes entstehen. |
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| Die Zahl der freien Plätze in den Urnenstelen sei begrenzt, trotz mittlerweile wieder freiwerdender Stelen. Auch sinke die Bereitschaft zur Grabpflege, wie an den immer mehr werdenden Grabplatten zu erkennen sei. |
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| Es sei u. U. überlegenswert, die freien Grabstellen zu begrünen und größere Flächen als Urnenfelder zu nutzen. Auch könne man durch das Aufstellen von Bänken sowie das Pflanzen von Bäumen gestalterisch tätig werden. |
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| Die Mitglieder des Stadtrates verwiesen diesen Tagesordnungspunkt letztlich an den Bauausschuss, mit dem Auftrag, dass sich zunächst dieses Gremium mit dieser Problematik befasse. |
| 5. | DoRies-mobil - Haltestellenplanung der Zelle 3 Monheim/Wemding |
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| Bürgermeister Pfefferer führte aus, dass das LRA Donau-Ries, Abt. ÖPNV, Schülerbeförderung, mitgeteilt habe, dass sowohl im Lechgebiet, als auch um Nördlingen bereits erfolgreich ein bedarfsorientierter Rufbus-Verkehr als Ergänzung zum ÖPNV verkehre. Der Kreistag habe deshalb beschlossen, im gesamten Landkreis Donau-Ries bedarfsorientierte Rufbus-Verkehre (sogenannte On-Demand-Verkehre) nach dem Vorbild des Lechbusses und von NöMobil unter dem neuen Namen DoRies-mobil einzuführen. |
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| Von Seiten des LRA Donau-Ries seien folgende Bushaltestellen vorgeschlagen: |
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| Monheim: | Abzw. Wemding (bei Bushalteschild), Hama (bei Bushalteschild), Neuburger Straße (bei Bushalteschild), Schule (bei Bushalteschild), Wittesheimer Straße (bei Bushalteschild), Eichendorffstraße (zw. Hn 11 u. 16), Brunnenweg (am Freibad), Donauwörther Straße (am Friedhof), Buchenweg (bei Hn 2), Treuchtlinger Straße (zw. Hn 29 und Abzw. nach links), Kranichstraße (bei Hn 6), Margeritenstraße (bei Hn 18), Schwalbenweg (Wiese gegenüber Hn 7), Bussardweg (zw. Hn 22 u. 5), Nürnbergerstraße (Höhe Hn 21 Rotbrunnenstraße), Am Abtissenschlag (bei Hn 33) |
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| Flotzheim: | Ortsmitte (bei Bushalteschild), Hauptstraße (bei Kirche), Wiesbrunnenstraße, Sportplatz |
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| Hagenbuch: | (zw. Hn 2 und Kreisel) |
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| Kreut: | Ortsmitte (bei Bushalteschild) |
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| Itzing: | B2 (bei Bushalteschild), Windgasse (bei Hn 20) |
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| Kölburg: | Ortsmitte (bei Bushalteschild) |
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| Rehau: | Kirche (bei Bushalteschild), Steinbuckstraße (bei Bushalteschild) |
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| Ried: | (bei Bushalteschild) |
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| Warching: | Staatsstraße (bei Bushalteschild), Obere Dorfstraße (bei Kirche) |
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| Weilheim: | Ortsmitte (bei Bushalteschild) |
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| Rothenberg: | |
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| Wittesheim: | (bei Bushalteschild) |
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| Liederberg: | (bei Bushalteschild) |
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| Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte keine Beschlussfassung. |
| 6. | Fragen an den Ersten Bürgermeister |
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| Auf Rückfrage teilte Bürgermeister Pfefferer mit, dass die in diesem Jahr noch abzuhaltende Bürgerversammlung in der Stadt- und Mehrzweckhalle stattfinden und den Themenschwerpunkt „Sturzflutmanagement“ zum Inhalt haben werde. |