Gegen ca. Ende November erhalten Sie von uns wieder die Aufforderungen zur Selbstablesung. Wir bitten Sie daher in der Zeit vom 01.12.2023 bis 07.12.2023 alle Ihre Wasseruhren selbständig abzulesen und anschließend die jeweiligen Zählerstände bis spätestens 08.12.2023 an uns zu melden.
Bitte nutzen Sie hierfür möglichst den im Jahr 2020 eingerichteten, neuen Dienst: „Wasserzählerkarte-Online“ im Zusammenhang mit dem sog. „Rathaus-Service-Portal“.
Sofern Sie diesen Online-Service nicht anwenden können oder wollen, stehen natürlich auch weiterhin die bisherigen Übermittlungsmethoden zur Verfügung. Bei direkter Verwendung bzw. Rückgabe des Aufforderungsschreibens vom November bitte den jeweiligen Zählerstand (in m³) in die dafür vorgesehenen Kästchen (auf der rechten Seite) eintragen und möglichst umgehend nach der Ablesung (Anfang Dezember) an uns zurückgeben.
Sollten Sie Eigentümer mehrerer Anwesen und/oder mehrere Zähler eingebaut sein, so ist besonders darauf zu achten, dass die abgelesenen Zählerstände jeweils unter der Wasseruhr bzw. Zählernummer online abgegeben oder auf der Rückmeldung eingetragen werden, die zur entsprechenden Abnahmestelle und Wasseruhr passt.
Zur besseren Orientierung ist auf der rechten Seite der Meldeschreiben neben der Abnahmestelle, dem Standort des Wasserzählers und den Daten der letzten Ablesung zusätzlich die bei uns gespeicherte Zählernummer ausgewiesen, die mit der Nummer des von Ihnen abgelesenen Wasserzählers vor Ort verglichen und bei fehlender Nummer oder Abweichung entsprechend korrigiert bzw. eingetragen werden sollte.
Bei größeren Abweichungen zum Vorjahresverbrauch bitten wir Sie, dies (z.B. online per Mail/ Kontaktformular oder bei Rückgabe der Ableseaufforderungen auf der Rückseite) kurz zu erläutern sowie ergänzend Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. für evtl. Rückfragen anzugeben. Zusätzlich zu Ihrem aktuellen Wasserzählerstand benötigen wir noch das tatsächliche Ablesedatum und bei Rückgabe des o.a. Schreibens Ihre Unterschrift.
Bitte reichen Sie die Zählerstände bitte möglichst umgehend nach der Ablesung, spätestens aber bis zum 08. Dezember 2023 bei der Stadt Monheim bzw. der jeweiligen Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Monheim, Marktplatz 23, Monheim ein.
Weitere Informationen bitten wir Sie den o.a. Schreiben sowie unseren Informationen im Internet unter www.vg-monheim.de/wasserzaehlerstand/ zu entnehmen. Bei Rückfragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen unter den Telefon-Nrn. 09091/ 90 91 -26, -27, -29 oder -48 gerne zur Verfügung. Für Ihre Kooperation und Unterstützung möchten wir uns vorab bedanken.
Sofern bei Ihnen die Abrechnung nach Großvieheinheiten erfolgt und keine abweichende Mitteilung bezüglich der Tierhaltung eingeht, wenden wir für diese und auch kommende Abrechnungsperioden die jeweils zuletzt bekannten Grundlagen an. Sollten sich daher bezüglich des Tierbestandes Änderungen zur letzten Festsetzung ergeben, bitten wir Sie, diese anhand einer Kopie des Bestandsregisters bzw. Bescheides der Tierseuchenkasse oder durch unser Formblatt bei Änderungen zur Viehhaltung (verfügbar im Internet unter www.vg-monheim.de/wasserzaehlerstand) mitzuteilen.
Entsprechende Änderungen bitten wir Sie ebenfalls bis spätestens 08. Dezember 2023 (ggf. mit der Meldung der Zählerstände der Wasseruhren) an die jeweilige Gemeinde oder die Verwaltungsgemeinschaft Monheim zurückzugeben - gerne auch per Fax (09091/9091-44) oder E-Mail (steueramt@vg-monheim.de).