(1) Die Stadt Monheim erhebt für die Nutzung des Kreuzwirts – Haus der Kultur sowie des sich darin befindlichen Inventars ein Benützungsentgelt.
(2) Die festgelegten Entgelte sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG.
Schuldner der nach dieser Entgeltordnung zu entrichtenden Entgelte sind die Vereine, Gruppen bzw. sonstige Veranstalter, welche die Räume und das sich darin befindliche Inventar nutzen.
(1) Nutzung des Kreuzwirts, einschließlich Foyer und Hof bei Trauungen
| Trauung im Rathaus + Stehempfang Kreuzwirt im Hof | 0,00 € |
| Trauung im Rathaus + Stehempfang Kreuzwirt im Foyer | 100,00 € |
| Trauung im Kreuzwirt im Hof | 150,00 € |
| Trauung im Kreuzwirt im Foyer | 150,00 € |
| Trauung im Kreuzwirt im Foyer + Stehempfang Kreuzwirt im Hof | 150,00 € |
| Trauung im Kreuzwirt im Foyer + Stehempfang im Foyer | 200,00 € |
Rahmenbedingungen:
Der Aufbau eines Stehempfangs im Kreuzwirt Foyer ist ab 1 Stunde vor der Trauung durch das Brautpaar möglich. Inventar (Gläser, Geschirr, etc.) können nicht ausgeliehen werden.
Ein Stehempfang im Kreuzwirt Foyer endet maximal 2,5 Stunden nach der Trauung.
Der Einsatz von Konfetti, Reis und vergleichbaren Materialien ist untersagt.
(2) Nutzung des Kreuzwirt, einschließlich Foyer und Hof für Vereine und Organisationen
Die Nutzung des Kreuzwirtes – Haus der Kultur, die über die Nutzung des Mehrzweckraumes hinausgeht, d.h. beispielsweise Foyer und Hof, bedürfen der Genehmigung durch den Bürgermeister der Stadt Monheim. Für die Nutzung fallen Reinigungsgebühren von 50,- EUR an.
(3) Reinigungskosten
Bei zusätzlichem Mehraufwand bei den Reinigungskosten werden 50,00 €/Stunde zu den unter Abs. 1 und 2 aufgeführten Nutzungsentgelten dazu berechnet.
Die Benutzungsentgelte sind fällig mit dem Beginn der Benutzung des Kreuzwirts und des sich darin befindlichen Inventars.
Diese Entgeltordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft