(Sitzung vom 26.11.2024)
| 1. | Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B zum 01.01.2025: |
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| Erster Bürgermeister Pfefferer informierte den Stadtrat darüber, dass nach wie vor noch nicht für jedes Grundstück ein entsprechender Grundsteuermessbetragsbescheid eingegangen sei. Auch könne festgehalten werden, dass offensichtlich fehlerhafte Grundsteuermessbetragsbescheide eingegangen seien, bei denen der jeweilige Grundsteuermessbetrag als stark überhöht oder zu gering angesehen werden könne. Hier liege es jedoch in der Verantwortung des Grundstückseigentümers, gegen den Grundsteuermessbetrag einen Rechtsbehelf einzulegen. Dieser Rechtsbehelf sei jedoch gegenüber dem zuständigen Finanzamt und nicht gegenüber der Stadt oder VG Monheim einzulegen. Anschließend stimmte der Stadtrat zu, zum 01.01.2025 den Hebesatz für die Grundsteuer A von 300% auf 290% sowie den Hebesatz für die Grundsteuer B von 300 % auf 180 % zu verringern. Weiterhin beauftragte der Stadtrat die Verwaltung die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B im Herbst 2025 nochmals zu Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzulegen. |
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| 2. | Erlass einer „Marktsatzung für die festgesetzten Märkte der Stadt Monheim“ |
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| Der Stadtrat stimmte dem Erlass einer „Marktsatzung für die festgesetzten Märkte der Stadt Monheim“ zu. Diese Marktsatzung regelt u. a. die Zulassungsvoraussetzungen von Schaustellern sowie Fieranten, die Veranstaltungszeiten, das Marktgebiet sowie das zugelassene Warenangebot des Josefsmarkts, des KunstHandWerkMarkts, des Schärtlesmarkts sowie des Weihnachtsmarkts. |
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| 3. | Bund-Länder-Städtebauförderprogramm im Jahr 2025: |
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| Der Stadtrat beschloss, dass 5 verschiedene Maßnahmen in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm der Stadt Monheim für das Jahr 2025 aufgenommen werden sollen. |