Baugebiet „An der Gailach“ – Vorentwurf zum Bebauungsplan:
Der zur Stadtratssitzung anwesende Planer Joost Godts, Planungsbüro Godts, stellte dem Gremium ausführlich den Vorentwurf des Bebauungsplans zum Baugebiet „An der Gailach“ vor.
Mitglieder des Stadtrates teilten in anschließenden Stellungnahmen mit, dass im Bebauungsplan selbst keine Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen sowie zur Errichtung von Zisternen enthalten sei, diese aber selbstverständlich trotzdem errichtet werden können.
In den abschließenden Abstimmungen stimmte der Stadtrat der Aufstellung des vorgestellten Bebauungsplanes zu.
Hinweis: Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist einsehbar unter:
https://www.monheim-bayern.de/bebauungsplaene/An_der_Gailach/
Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ des Regionalplans der Region Augsburg:
Bürgermeister Pfefferer informierte den Stadtrat, dass zwischenzeitlich die Fortschreibung des Regionalplans der Region Augsburg – Teilfachkapitel Nutzung der Windenergie – veröffentlicht und öffentlich ausgelegt worden sei. Die durch den Planungsverband zur Verfügung gestellten Anlagen seien unter dem Link https://www.rpv-augsburg.de/regionalplan/fortschreibungen/ einsehbar.
Bürgermeister Pfefferer verwies auf einen durch die Verwaltung erstellten Lageplan auf dem die durch die Stadt Monheim vorgeschlagenen Vorrangflächen farbig grün markiert, die durch den Planungsverband vorgesehenen Vorrangflächen sind farbig blau markiert seien. Insgesamt sei festzustellen, dass die vom Planungsverband vorgesehenen Vorrangflächen in ihrer Anzahl sowie in ihrem Flächenausmaß erheblich von den Vorstellungen der Stadt Monheim abweichen.
Leider sei auch festzustellen, dass der Planungsverband die entsprechenden Vorrangflächen in seinem Planungsgebiet sehr einseitig ausgewiesen habe. Ausgehend davon, dass ca. 1,8 % des Planungsgebietes mit Vorrangflächen überplant werden sollten, sei anzumerken, dass im Bereich der Stadt Monheim ca. 6,8 % mit Vorrangflächen, ca. 4.700.000 qm, überplant seien. 1.8 % der Fläche entspreche ca. 1.250.000 qm.
Bürgermeister Pfefferer betonte, dass sich die Stadt Monheim ausdrücklich gegen die hohe Anzahl und das hohe Flächenmaß der vorgesehenen Vorrangflächen ausspreche und den Regionalen Planungsverband sowie die dort vertretenen politischen Vertreter auffordere, diese Vorrangflächen nochmals zu überplanen.
Die Ausweisung der entsprechenden Vorrangflächen werde zur Folge haben, dass Betreiber von Windkraftanlagen ohne Bauleitplanung und ohne Zustimmung der Stadt Monheim in diesen Flächen Windkraftanlagen errichten können. Weitere Hinderungsgründe an der Errichtung entsprechender Windkraftanlagen können sich dann nur aus artenschutzrechtlichen Gründen bzw. bzgl. der maximalen Höhe, aus militärischen Gründen ergeben. Ansonsten sei, auf diesen Flächen ohne Beteiligung der Stadt Monheim die Errichtung von Windkraftanlagen möglich, wenn sich der Windkraftanlagenbetreiber mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer auf einen Pachtvertrag einige.
Da die jeweiligen Vorrangflächen einen Mindestabstand von 1.000 m zur jeweiligen Wohnbebauung aufweisen, die insgesamte Höhe der Windkraftanlage zwischen 250 – 300 m variieren könne, werde sich die „Landschaft“ um die Stadt Monheim durch diese Vorrangflächen in den nächsten Jahrzehnten deutlich verändern.
Sowohl in den anschließenden Stellungnahmen als auch in der anschließenden Abstimmung sprach sich der Stadtrat einstimmig gegen die Ausweisung der vorgesehenen Vorrangflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen aus. Ferner wurde die Verwaltung aufgefordert, Gespräche mit dem Regionalen Planungsverband dahingehend zu führen, eine Reduzierung auf die mit ursprünglichem Stadtratsbeschluss vorgeschlagenen Vorrangflächen zu erzielen.
Hinweis: Der Lageplan der Stadt Monheim sowie die Planunterlagen des Regionalen Planungsverbands Augsburg sind einsehbar unter:
https://www.monheim-bayern.de/windenergie/