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Monheimer Stadtzeitung
Ausgabe 4/2023
Berichte aus dem Rathaus
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Einhebung der Hundesteuer für das Jahr 2023

Die Hundesteuer für das Jahr 2023 ist am 01. April 2023 zur Zahlung fällig und wird von den Steuerpflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, abgebucht. Die Steuer­pflichtigen die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden um rechtzeitige Überweisung der Hundesteuer gebeten.

Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder über 4 Monate alte Hund.

Evtl. eintretende Änderungen in der Steuerpflicht sind nach der städtischen bzw. gemeind­lichen Hundesteuersatzung unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft oder der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MONHEIM

Pfefferer

Erster Vorsitzender