Die Hundesteuer für das Jahr 2023 ist am 01. April 2023 zur Zahlung fällig und wird von den Steuerpflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, abgebucht. Die Steuerpflichtigen die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden um rechtzeitige Überweisung der Hundesteuer gebeten.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.
Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder über 4 Monate alte Hund.
Evtl. eintretende Änderungen in der Steuerpflicht sind nach der städtischen bzw. gemeindlichen Hundesteuersatzung unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft oder der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MONHEIM
Pfefferer
Erster Vorsitzender