(Sitzung vom 06.02.2024)
1. | Bebauungsplan „An der Gailach“; Vorstellung des Planentwurfs durch das beauftragte Planungsbüro mit Beschlussfassung hierzu |
Herr Godts vom gleichnamigen Planungsbüro hat dem Stadtrat zwei Planungsalternativen mit teilweise auch mehreren alternativen Festsetzungen vorgestellt und eingehend erläutert.
Da das gesamte Baugebiet sich doch relativ komplex darstellt, hat der Stadtrat keine Notwendigkeit gesehen, das Aufstellungsverfahren zu forcieren, sondern sich intensiv mit Planung und Festsetzungen auseinanderzusetzen, bevor weitere Schritte im Bebauungsplangenehmigungsverfahren folgen.
Der Stadtrat hat daher die Beschlussfassung zum Bebauungsplan zurückgestellt, damit die gesamte Thematik in den Fraktionen weiter vorberaten werden kann.
2. | Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Angerberg“ |
Nachdem der Bebauungsplan aus dem Jahr 1956 lediglich aus einem sehr dürftigen DIN A3 Lageplan ohne Festsetzungen besteht und auch darüber hinaus keine textlichen Festsetzungen existieren, hat der Stadtrat beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes einzuleiten, da mit der Aufhebung des Bebauungsplanes kein Planungsrecht verloren geht.