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Monheimer Stadtzeitung
Ausgabe 7/2023
Berichte aus dem Rathaus
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2. Bekanntmachung Anmeldung der Hunde Hundesteuer

Nach der vom Stadt- bzw. Gemeinderat erlassenen Hundesteuersatzung ist jeder Hundehalter, der einen über 4 Monate alten Hund besitzt, verpflichtet, diesen bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Monheim (Zimmer Nr. 4, Tel. 09091/9091-27 und -26) zu melden.

Am 01. April 2023 wurde die zu zahlende Hundesteuer aufgrund der eingegangenen Meldungen ein­gehoben. Die Hundehalter, bei denen die Hundesteuer nicht abgebucht wurde bzw. die keinen Ab­gabenbescheid über die Hundesteuer erhalten haben, sind deshalb verpflichtet, ihren noch nicht ge­meldeten Hund umgehend zu melden.

Im Übrigen wird noch darauf hingewiesen, dass eine Nichtbeachtung der Meldeverpflichtung eine Abgabehinterziehung, -verkürzung bzw. Abgabegefährdung darstellt und diese mit Geldstrafe oder Geldbuße belegt werden kann.

Monheim, 06. April 2023

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MONHEIM

Pfefferer

Erster Vorsitzender