| (1) | Die Stadt Monheim erhebt für die Benutzung der Stadt- und Mehrzweckhalle und ihre Einrichtungen ein Benutzungsentgelt. |
| (2) | Die festgelegten Entgelte sind Nettobeträge; ihnen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. |
Schuldner der nach dieser Satzung zu entrichtenden Entgelte sind die Vereine, Gruppen bzw. sonstigen Veranstalter, die die Hallen und ihre Einrichtungen benutzen.
| (1) Mehrzweckhalle | ||||
| 1. | Benutzung als Einzelsporthallen: | |||
| a) | Schule | je Teilhalle u. Schulstd. | 3,00 € |
| b) | örtliche Vereine und Gruppe | je Teilhalle u. Stunde: | 3,00 € |
| c) | nichtörtliche Vereine und Gruppen | je Teilhalle u. Stunde: | 15,00 € |
| d) | Das unter Buchstabe b) festgelegte Entgelt beinhaltet für die vom TSV Monheim benutzte Einzelsporthalle auch die Benutzung der angegliederten Schnitzelgrube. Damit ist die Verpflichtung der Stadt Monheim gegenüber dem TSV Monheim aus der Notariatsurkunde vom 17.09.1951 abgegolten. | ||
Die stundenweise Benutzung der Einzelsporthallen ist jeweils im Belegungsplan geregelt; die Abrechnung erfolgt aufgrund der im Belegungsplan zugeteilten Stunden, sowie der außerhalb des Belegungsplanes zusätzlich erfolgten Benutzung.
| 2. | Benutzung als Mehrzweckhalle: | ||
| a) | für Sportveranstaltungen (Meisterschaften, Turniere) | |
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| aa) bei örtlichen Veranstaltungen (u.a. Stadtgebiet) | |
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| ab 01.04.2024: | 50,00 € / Tag |
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| ab 01.04.2026: | 100,00 € / Tag |
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| ab) bei nichtörtlichen Veranstaltungen (u.a. VG-Bereich) | |
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| ohne Eintritt: | mit Eintritt: |
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| 150,00 € / Tag | 350,00 € / Tag |
| b) | für außersportliche Veranstaltungen (z. B. Versammlungen) | |
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| ohne Eintritt: | mit Eintritt: |
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| 300,00 € / pro Tag | 600,00 € / Tag |
| c) | Bei Benutzung von einer oder zwei Einzelsporthallen werden 30 % bzw. 60 % der unter Buchstabe a) und b) festgesetzten Entgelte angesetzt. | |
| (2) Stadthalle | |||
| 1. | Kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen (Konzerte, Theater, Vereinsfeiern etc.): | ||
| a) | Bei örtlichen Veranstaltungen (u.a. Stadtgebiet) | |
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| ab 01.04.2024: | 125,00 € / Tag |
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| ab 01.04.2026: | 250,00 € / Tag |
| b) | Bei nichtörtlichen Veranstaltungen (u.a. VG-Bereich) | |
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| ohne Eintritt: | mit Eintritt: |
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| 300,00 € / Tag | 550,00 € / Tag |
| 2. | Sonstige Veranstaltungen: | ||
| a) | Gewerbliche Veranstaltungen | 850,00 € / Tag |
| b) | Betriebsfeier/-veranstaltung | 600,00 € / Tag |
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| (gültig auch für örtliche Einrichtungen außerhalb des Stadt- u. VG-Bereichs) | |
| c) | Private Veranstaltungen | 600,00 € / Tag |
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| (Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Taufen etc.) | |
| (3) Foyer (bei Einzelbenutzung) | |||
| je Tag/Veranstaltung: | 150,00 € | |
| (4) Bühne | |||
| Bei Einzelbenutzung (z.B. Proben) je Tag: | 7,50 € | |
| (5) Bestuhlung | |||
| Bei Auf- und Abbau von Tischen und Stühlen durch die Stadt beträgt die Gebühr je Stuhl und Tisch: | 0,50 € | |
| (6) Tischdecken | |||
| Bei Inanspruchnahme der vorhandenen Tischdecken beträgt die Reinigungsgebühr je Tischdecke: — 3,50 € | ||
| (7) Reinigungskosten | |||
| a) | Mehrzweckhalle | 200,00 € |
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| Bei Benutzung von einer oder zwei Einzelsporthallen werden 30 % bzw. 60 % der Reinigungskosten in Ansatz gebracht. |
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| b) | Stadthalle | 200,00 € |
| c) | Foyer | 75,00 € |
| d) | Sollte aufgrund der Besonderheit der Veranstaltung ein überdurchschnittlicher Reinigungsaufwand anfallen, werden die Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand in voller Höhe berechnet. Reinigungsentgelt pro Kraft und Stunde 50,00 €. | |
(8) Entschädigung für Hausmeister/Techniker der Stadt
Der Personalaufwand für die Übergabe/Abnahme des Saals bzw. des Inventars vor und nach der Veranstaltung, die Bedienung der Saaltechnik (Heizung/Lüftung), die Kücheneinweisung, das Auf- und Abschließen des Saals (sofern nicht dem Nutzungsberechtigten übertragen) ist in den vorstehenden Entgelten (Nr. 1-7) enthalten.
Zusätzliche von der Stadt auszuführenden Arbeiten werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet, es sei denn, dies ist vertraglich gesondert geregelt. Als Kostenersatz wird ein Betrag von 35,00 €/Person/Stunde in Rechnung gestellt.
Rufbereitschaft
(Anordnung durch Stadt vorbehalten) — 10,00 €/Person/Stunde
| (9) Küchenbetrieb | ||
| (1) Benutzung der Küche im Zusammenhang mit der Nutzung der Stadthalle: | ||
| Küche: | zum Kochen mit Geschirr u. Gläser, 2 Spülmaschinen u. Kühlräume | 300,00 € |
| Küchengang: | Kaffeetassen, Gläser, kleine Spülmaschine | 100,00 € |
| u. Kühlräume |
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| Kaffeetassen, Geschirr u. Gläser, | 150,00 € |
| 2 Spülmaschinen u. Kühlräume |
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| Gläser, kleine Spülmaschine | 50,00 € |
| nur Spülmaschine | 30,00 € |
| nur Kühlräume | 25,00 € |
| (2) Benutzung der Küche im Zusammenhang mit der Nutzung des Foyers: | ||
| Foyer: | mit Teilbereich Stadthalle (z. B. Büfettaufbau) | 50,00 € |
| Küche: | zum Kochen mit Geschirr u. Gläser, 2 Spülmaschinen u. Kühlräume | 200,00 € |
| Küchengang: | Kaffeegeschirr, Gläser, kleine Spülmaschine u. Kühlräume | 50,00 € |
| Kaffeegeschirr, Geschirr u. Gläser, 2 Spülmaschinen u. Kühlräume | 70,00 € |
| Gläser, kleine Spülmaschine | 40,00 € |
| nur Spülmaschine | 30,00 € |
| nur Kühlräume | 25,00 € |
| (1) | Der Veranstalter hat der Stadt für die abgeschlossene Haftpflichtversicherung einschl. Mietsachschäden die anteilige Versicherungsprämie, derzeit in Höhe von 20,00 € zu erstatten. |
| (2) | Je Veranstaltung ist bei der Stadt eine Kaution in Höhe von 1.000,00 € 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu hinterlegen. Im Schadensfall wird dieser Betrag als Eigenbeteiligung des Veranstalters einbehalten. |
| (3) | Bei Rücktritt eines Veranstalters innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100,00 € zu entrichten. |
Die Benutzungsentgelte sind innerhalb von einer Woche nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Diese Entgeltordnung tritt zum 01.04.2024 in Kraft.
Die Entgeltordnung zum 01.01.2002 verliert ab diesen Zeitpunkt mit all ihren zusätzlichen bzw. nachträglichen Vereinbarungen ihre Gültigkeit.
STADT MONHEIM
Monheim, den 21.03.2024
Pfefferer
Erster Bürgermeister