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Monheimer Stadtzeitung
Ausgabe 7/2024
Berichte aus dem Rathaus
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Entgeltordnung für die Benutzung der Stadt- und Mehrzweckhalle der Stadt Monheim

§ 1

Benutzungsentgelt

(1)

Die Stadt Monheim erhebt für die Benutzung der Stadt- und Mehrzweckhalle und ihre Einrichtungen ein Benutzungsentgelt.

(2)

Die festgelegten Entgelte sind Nettobeträge; ihnen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

§ 2

Schuldner

Schuldner der nach dieser Satzung zu entrichtenden Entgelte sind die Vereine, Gruppen bzw. sonstigen Veranstalter, die die Hallen und ihre Einrichtungen benutzen.

§ 3

Entgelte

(1) Mehrzweckhalle

1.

Benutzung als Einzelsporthallen:

a)

Schule

je Teilhalle u. Schulstd.

3,00 €

b)

örtliche Vereine und Gruppe

je Teilhalle u. Stunde:

3,00 €

c)

nichtörtliche Vereine und Gruppen

je Teilhalle u. Stunde:

15,00 €

d)

Das unter Buchstabe b) festgelegte Entgelt beinhaltet für die vom TSV Monheim benutzte Einzelsporthalle auch die Benutzung der angegliederten Schnitzelgrube. Damit ist die Verpflichtung der Stadt Monheim gegenüber dem TSV Monheim aus der Notariatsurkunde vom 17.09.1951 abgegolten.

Die stundenweise Benutzung der Einzelsporthallen ist jeweils im Belegungsplan geregelt; die Abrechnung erfolgt aufgrund der im Belegungsplan zugeteilten Stunden, sowie der außerhalb des Belegungsplanes zusätzlich erfolgten Benutzung.

2.

Benutzung als Mehrzweckhalle:

a)

für Sportveranstaltungen (Meisterschaften, Turniere)

aa) bei örtlichen Veranstaltungen (u.a. Stadtgebiet)

ab 01.04.2024:

50,00 € / Tag

ab 01.04.2026:

100,00 € / Tag

ab) bei nichtörtlichen Veranstaltungen (u.a. VG-Bereich)

ohne Eintritt:

mit Eintritt:

150,00 € / Tag

350,00 € / Tag

b)

für außersportliche Veranstaltungen (z. B. Versammlungen)

ohne Eintritt:

mit Eintritt:

300,00 € / pro Tag

600,00 € / Tag

c)

Bei Benutzung von einer oder zwei Einzelsporthallen werden 30 % bzw. 60 % der unter Buchstabe a) und b) festgesetzten Entgelte angesetzt.

(2) Stadthalle

1.

Kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen (Konzerte, Theater, Vereinsfeiern etc.):

a)

Bei örtlichen Veranstaltungen

(u.a. Stadtgebiet)

ab 01.04.2024:

125,00 € / Tag

ab 01.04.2026:

250,00 € / Tag

b)

Bei nichtörtlichen Veranstaltungen

(u.a. VG-Bereich)

ohne Eintritt:

mit Eintritt:

300,00 € / Tag

550,00 € / Tag

2.

Sonstige Veranstaltungen:

a)

Gewerbliche Veranstaltungen

850,00 € / Tag

b)

Betriebsfeier/-veranstaltung

600,00 € / Tag

(gültig auch für örtliche Einrichtungen außerhalb des Stadt- u. VG-Bereichs)

c)

Private Veranstaltungen

600,00 € / Tag

(Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Taufen etc.)

(3) Foyer (bei Einzelbenutzung)

je Tag/Veranstaltung:

150,00 €

(4) Bühne

Bei Einzelbenutzung (z.B. Proben) je Tag:

7,50 €

(5) Bestuhlung

Bei Auf- und Abbau von Tischen und Stühlen durch die Stadt beträgt die Gebühr je Stuhl und Tisch:

0,50 €

(6) Tischdecken

Bei Inanspruchnahme der vorhandenen Tischdecken beträgt die Reinigungsgebühr je Tischdecke:  — 3,50 €

(7) Reinigungskosten

a)

Mehrzweckhalle

200,00 €

Bei Benutzung von einer oder zwei Einzelsporthallen werden 30 % bzw. 60 % der Reinigungskosten in Ansatz gebracht.

b)

Stadthalle

200,00 €

c)

Foyer

75,00 €

d)

Sollte aufgrund der Besonderheit der Veranstaltung ein überdurchschnittlicher Reinigungsaufwand anfallen, werden die Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand in voller Höhe berechnet. Reinigungsentgelt pro Kraft und Stunde 50,00 €.

(8) Entschädigung für Hausmeister/Techniker der Stadt

Der Personalaufwand für die Übergabe/Abnahme des Saals bzw. des Inventars vor und nach der Veranstaltung, die Bedienung der Saaltechnik (Heizung/Lüftung), die Kücheneinweisung, das Auf- und Abschließen des Saals (sofern nicht dem Nutzungsberechtigten übertragen) ist in den vorstehenden Entgelten (Nr. 1-7) enthalten.

Zusätzliche von der Stadt auszuführenden Arbeiten werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet, es sei denn, dies ist vertraglich gesondert geregelt. Als Kostenersatz wird ein Betrag von 35,00 €/Person/Stunde in Rechnung gestellt.

Rufbereitschaft

(Anordnung durch Stadt vorbehalten)  —  10,00 €/Person/Stunde

(9) Küchenbetrieb

(1) Benutzung der Küche im Zusammenhang mit der Nutzung der Stadthalle:

Küche:

zum Kochen mit Geschirr u. Gläser, 2 Spülmaschinen u. Kühlräume

300,00 €

Küchengang:

Kaffeetassen, Gläser, kleine Spülmaschine

100,00 €

u. Kühlräume

Kaffeetassen, Geschirr u. Gläser,

150,00 €

2 Spülmaschinen u. Kühlräume

Gläser, kleine Spülmaschine

50,00 €

nur Spülmaschine

30,00 €

nur Kühlräume

25,00 €

(2) Benutzung der Küche im Zusammenhang mit der Nutzung des Foyers:

Foyer:

mit Teilbereich Stadthalle (z. B. Büfettaufbau)

50,00 €

Küche:

zum Kochen mit Geschirr u. Gläser, 2 Spülmaschinen u. Kühlräume

200,00 €

Küchengang:

Kaffeegeschirr, Gläser, kleine Spülmaschine u. Kühlräume

50,00 €

Kaffeegeschirr, Geschirr u. Gläser, 2 Spülmaschinen u. Kühlräume

70,00 €

Gläser, kleine Spülmaschine

40,00 €

nur Spülmaschine

30,00 €

nur Kühlräume

25,00 €

§ 4

Haftpflichtversicherung; Sicherheitsleistung;

Ausfallentschädigung

(1)

Der Veranstalter hat der Stadt für die abgeschlossene Haftpflichtversicherung einschl. Mietsachschäden die anteilige Versicherungsprämie, derzeit in Höhe von 20,00 € zu erstatten.

(2)

Je Veranstaltung ist bei der Stadt eine Kaution in Höhe von 1.000,00 € 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu hinterlegen. Im Schadensfall wird dieser Betrag als Eigenbeteiligung des Veranstalters einbehalten.

(3)

Bei Rücktritt eines Veranstalters innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100,00 € zu entrichten.

§ 5

Fälligkeit

Die Benutzungsentgelte sind innerhalb von einer Woche nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

§ 6

Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt zum 01.04.2024 in Kraft.

Die Entgeltordnung zum 01.01.2002 verliert ab diesen Zeitpunkt mit all ihren zusätzlichen bzw. nachträglichen Vereinbarungen ihre Gültigkeit.

STADT MONHEIM

Monheim, den 21.03.2024

Pfefferer

Erster Bürgermeister