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Monheimer Stadtzeitung
Ausgabe 7/2025
Berichte aus dem Rathaus
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Berichte aus dem Rathaus

Nach der vom Stadt- bzw. Gemeinderat erlassenen Hundesteuersatzung ist jeder Hundehalter, der einen über 4 Monate alten Hund besitzt, verpflichtet, diesen bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Monheim (Zimmer Nr. 4, Tel. 09091/9091-27 und -26) zu melden.

Am 01. April 2025 wurde die zu zahlende Hundesteuer aufgrund der eingegangenen Meldungen eingehoben. Die Hundehalter, bei denen die Hundesteuer nicht abgebucht wurde bzw. die keinen Abgabenbescheid über die Hundesteuer erhalten haben, sind deshalb verpflichtet, ihren noch nicht gemeldeten Hund umgehend zu melden.

Im Übrigen wird noch darauf hingewiesen, dass eine Nichtbeachtung der Meldeverpflichtung eine Abgabehinterziehung, -verkürzung bzw. Abgabegefährdung darstellt und diese mit Geldstrafe oder Geldbuße belegt werden kann.

Monheim, 01. April 2025
Verwaltungsgemeinschaft Monheim
Pfefferer
Erster Vorsitzender