Die Gemeinde stellt seit Jahren im Bereich von gefährlichen Fahrbahnstellen grundsätzlich Streugut zur Verfügung. Von den Mitarbeitern des Gemeindebauhofs wurden im Gemeindegebiet Konradsreuth an verschiedenen Stellen (steilen Straßen) ca. 40 Streugutkisten aufgestellt und mit geeignetem Streumaterial (Splitt) befüllt, das bei Schnee- oder Eisglätte zum Streuen der Fahrbahn verwendet werden kann.
Dieses Streugut wird in erster Linie für die Fahrbahnen bereitgehalten, wenn beispielsweise Streufahrzeuge leer sind oder bei erheblicher Glätte nicht gleich zum Einsatz kommen. Die Entnahme des Streugutes ist ferner auch für das Streuen der Gehsteige und Gehbahnen gedacht.
An den Streugutkästen können sich die Bürger zwar bedienen, haben aber keinen Anspruch auf die Bereitstellung des Streugutes. In den zurückliegenden Jahren wurden einzelne Streugutkästen von Anliegern rasch geleert, um damit die eigenen Grundstücke zu streuen. Diese Streugutentnahme ist nicht vorgesehen und im Grunde unzulässig.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Sand oder Splitt, wenn der Schnee oder das Eis weggetraut ist, aufgekehrt, gelagert und nach Möglichkeit mehrfach verwendet werden sollte.